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Des Ritters Fort. Sprecher v. Bernegg J.U.D. Geschichte der Kriege und Unruhen, von welchen die drei Bünde in Hohenrätien während der letzten Jahre heimgesucht wurden / [Fortunat von Sprecher von Bernegg] ; nach dem Lateinischen bearbeitet, durch Anmerkungen erläutert und unter den Auspizien der bündnerischen geschichtforschenden Gesellschaft herausgegeben von Conradin v. Mohr
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Bund tierische Fnndameutalgeseze,

1612. gation, als i» ihrer Montags nach Qnasimodogeniti des Jahres1524 und in spätern Zeiten so oft stattgehabten Bestätigung. Eshandelte sich ferner um allgemeine Gewissens- und Religionsfreiheit,um eine neue Achtserkläruug gegen die fremden, vor dem Jahre 1620iu den Bünden nicht aufgenommene» Mönche (vorzüglich Jesuitenund Kapuziner) nnd Krieg gegen ihre Personen und ihre Nester^nnd leztlich darum, daß Kirchen und kirchliche Einkünfte, welche mitandern politischen Emolumente» an Aemtern u, s, w. durch Decrete,Urtheile und Conventionen vor dem Jahre 1620 den Evangelischenzugesprochen worden waren, denselben auch wirklich übergeben werdensollten.

Es möge gestattet sein, jedes Einzelne in kurzen Worten derReihenfolge nach hier zu berühren.

Die bünduerischen Fundamentalgeseze, so weit sie Religion undFreiheit betreffen, laute» wie folgt:

1) Beide Confessionen, die evangelische wie die römisch-katholischesollen frei geübt werden,

2) Diejenige von beiden, weiche i» einer Gemeinde die Mehrzahlder Stimmen für sich hat, soll Kirchen nnd kirchliche Einkünftegenießen, wenn nicht besondere Verträge es anders verfügen.

3) Die Geistlichen beider Confessionen sind dem weitlichen Richterunterworfen,

4) Geistliche Orden, welche vor dem Jahre 1524, (zwei Jabrespäter nämlich wurde diese Freiheit beider Confessionen öffent-lich ausgesprochen und sanctionirt), nicht epistirten oder nichtzugelassen waren, sollen nicht aufgenommen werden,

5) Wo in einzelnen Gemeinden Verträge und Conventionen be-stehen, sind dieselben zu beobachten.

Die Landschaft Davos nun anlangend, so wurde dieselbe vor un-gefähr vierhundert Jahren unter dem Schuze der Freiherrn von Vazdurch zwölf freie Walser urbar gemacht und angebaut. Wie ich esweitläufiger in meiner rätischen Chronik^ ausführte, glänzte Davosstets vor allen andern benachbarten Gerichten durch seine vielen Vor-rechte und Privilegien, wozu namentlich die freie Wahl der ganzen

26 biovn personnrum et nieloruni eoruin proscriptio im Orig,

8? So der vo» Sprecher gewählte Titel, der durch ihn selbst vor-genommenen deutscbc» Bearbeitung der Kallas Kation,