Und verlangt ein nnpartheisches Gericht. 341
Im Jahre 1529 erhoben die Gerichte des Gotteshauses mit der I6s2.Stadt Cur des Sigels und deö Vorsizes wegen (sie wünschten eben-falls ein eigenes Jnsigel zu haben nnd dasselbe nach Belieben euremManne ihrer Wahl anzuvertrauen) gleichermaßen einen Streithandel.
Auf Instanz der Stadt Cur und weil das fünf Jahre früher abge-schlossene Bündniss es vorschrieb, daß die Frage nach den Rechten undnicht durch Gewalt oder Stimmenmehrheit entschieden werden sollte,verordneten die beiden andern Bünde zwölf Nechtsprecher, nämlichsechs aus dem obern und ebenso viele aus dem Zehngerichtcnbnnde,rvelä^e zu Jlanz zusammentraten und die Sache gerichtlich anstrugen.
Der Entscheid lautete, daß die Rechte und Privilegien der Stadt Curunverkürzt erkalten werden sollten und das Bnudesssgel in den Händenihres Bnrgernieisters zn verbleiben hätte.
Die Stadt Cur bediente sich damals bei der Behandlung ihrerSache folgender Worte: „Bis jezt war es üblich, daß jeder einzelneBund ein Haupt hatte, im grauen Bunde ist es der Landrichter, imBunde der zehn Gerichte der Landammaun von Davos, und in dem-jenigen des Gotteshauses der Bürgermeister von Cur, welche denBorst; führen."
So nennen auch Simler und die übrigen Chronisten den Land-ammann von Davos das Haupt des Zehngerichtenbundes.
Wenn übrigens damals die Einwohner desselben ein Recht gegenden Borsiz der Landschaft Davos in Anspruch nehmen zu könnenglaubten (und zu jener Zeit gab es in den übrigen Hochgerichten vielegescheute, unerschrockene und auf ihre Freiheit sehr wachsame Männer)so würden sie dasselbe sicherlich nicht vernachlässigt haben, aber siewaren gewissenhaft, ließen Jedem das Seine, indem sie Niemandemzu nahe traten, lebten ehrbar nnd hielten das Wohl des Volkes fürras höchste Gesez.
Auf dieses hin luden die Davoser die streitenden Gemeinden vonNeuem ein, sich vor das unpartheiische Gericht der beiden andernBünde zu stellen, deren Urtheile sie sich für jezt nnd später fügen zuwolle» anerboten. Dabei mahnten und baten sie die Gemeinden derbeiden Bünde, Davos, als eines ihrer Glieder durch ihr Ansehen undihre Hülfe gegen Gewalt und Ungerechtigkeit zu schirmen und da esnach Anleitung des Bnndsbciefes sich an sie wende, es ihm an derschuldigen Unterstüzung nicht fehlen zu lassen. Sie verwahrten sichendlich von Neuem in bestmöglichster Form gegen die von den Ge-