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Zu Jlanz.
1643, Am 17./27. Februar 1843 fand zu Cur ein Beitag statt, woals unpartheüsche Richter, welche zu Jlauz sich zu versammelnhätten, Folgende gewählt wurden. Aus dem ober» Bunde: JacobBaliel, als Vorsizer; Ulrich v. Castelberg, Landammann im Lungnez;Christoph v. Montalt aus der Grub, Christian Flori» von Nuis,Hercules v. Capaul von Flims, Doctor beider Rechte, Joh. Schorschvon Splügen/ Rodolfo de Antonini aus dem Misox, Doctor derMedizin. Aus dem Gotthausbunde: Ehrhard Mettier von Cur, For-tnnat v Juvalt von Fürstenan, Peter Searpatett von Unterwegcnaus dem Oberhalbstein, Johannes Albcrtini aus dem Engadin, Casparv. Jochberg von Bergiin und Antonio Lossio aus dem Puschlav.
Es erhoben sich nunmehr die Gemeinden vom Zehngerichtenbuudin einer ebenso scharfe» als unschicklichen Protestation gegen die beide»Bünde, verhöhnten das Ansehen derselben und wollten dem Rechte aufkeine Weise sich unterziehe». Die Boten der beiden Bünde beriefensich in einem ihrer Stellung würdigen Schreiben auf den Inhalt desBundsbricfes, welcher Jedermann verpflichte, in's Recht zu antwortenund erklärte» eine solche Frechheit, jegliche» Richter zu verwerfen,könne in einer gut eingerichteten Republik, zu deren Glieder sie sichselbst zählte», nicht angehen, weßhalb sie sich gegen alle Nachtheile ver-wahrten, welche aus einem solchen Benehmen erwachsen müßten.
Unterdessen drängten die Davoser fortwährend auf die Versamm-lung der Rechtssprecher zu Jlanz, und leisteten für die Unkosten Bürg-schaft. Die vom Zchngerichtenbunde wurden gehörig citirt und auchdie Richter fanden sich sämmtlich ei», bis auf Johann Schorsch, derinzwischen erkrankt war.
Davos erhob hierauf in kurzen Worten seine Klage, aber Ani-brosius Plauta und Johann Peter Enderlin verwahrten sich schriftlichgegen die beiden Bünde, deren einzelne Gerichte, Männer, Weiberund Kinder, (lächerlich!) sowie gegen alle Uebelstände, die davonihren Ursprung nehmen könnten, wenn in der Sache vorwärtsgefahre»würde.
Am nämlichen Tage, es war der 9./19. März, mahnte» die Davoserdas Gericht wiederholt znr Festigkeit und Unerschrockenheit und daßes nnpartheiische Justiz z» übe» nicht zögern möchte. Dessennnerachtetschoben die Richter die Sache auf, bis sie am nächsten Bundstag dieBoten beider Bünde von Allem in Kenntniß gesezt hätten, — sci es„nn, daß sie von Furcht erfüllt, oder in der Hoffnung die Sache