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Des Ritters Fort. Sprecher v. Bernegg J.U.D. Geschichte der Kriege und Unruhen, von welchen die drei Bünde in Hohenrätien während der letzten Jahre heimgesucht wurden / [Fortunat von Sprecher von Bernegg] ; nach dem Lateinischen bearbeitet, durch Anmerkungen erläutert und unter den Auspizien der bündnerischen geschichtforschenden Gesellschaft herausgegeben von Conradin v. Mohr
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Einmengung der Eidgenosse».

1613 . ganze» Herganges, den Eidgenossen die Gerechtigkeit seiner Sache' vorAugen und wie es durchaus nichts weiter verlange als schnelle Justiz,unpartheiische Handhabung der Geseze und Beobachtung der Bunds-briefe, sowohl des allgemeinen, als desjenigen des Zehngerichtenbundes.Die Landschaft versicherte ferner Zürich und Bern ins Besondere nochihrer Treue an den evangelischui Glauben und wie die angeboteneIntervention und Vermittlung ihnen sehr lieb sein werde, wenn dieGegner die Sache überhaupt vor Recht gelangen lassen wollten.

Nach einigen Monaten schriebe» auch die katholischen Eidgenossenan sämmtliche drei Bünde und boten ebenfalls ihre Hülfe an um dieNeligionsanstände und die übrigen Streitigkeiten friedlich beizulegen.

Daraufhin zeigten die Davoser den Boten der beiden Bünde imWeitern an, wie sie die Vermittlung der gcsammten dreizehn eidge-nössische» Orte, oder auch nur der drei Stände Zürich, Bern undGlarus (diese drei allein nämlich standen mit den zehn Gerichten inewigem Bündnisse) sehr gern annähmen, wen» nur die Entscheidungder ganzen Sache nach den Grundsäzen des Rechts statssände. Dießwurde auf den folgenden Beilagen des Oeftern wiederholt, hauptsächlichdann die Dazwischenkunft der drei verbündeten Orte in Briefen erbetennnd endlich auch bei den Gemeinde» nachdrücklichst, sei es, um diejenigealler dreizehn Orte, oder der drei Stände, wie man es von Beginnan im Sinne hatte, allein angehalten.

Die Gerichte wollten inzwischen ihren Drohungen noch einenwenigstens scheinbaren Rechtsvorwand hinzufügen. Sie stellten deß-halb ein sogenanntes Strafgericht aus ihren Leuten, nämlich zweiBeisizcrn von jedem Gerichte und Anton Gasner von Seewis, alsPräsident, zu Grüsch auf, wohin sie die Davoser eitirten. Diese ant-worteten nicht nur schriftlich, sondern sandten auch ihren Viceland-schreiber Jacob v. Valer dahin, welcher unter kurzer Aufzählung derVorgänge, die Erklärung abgab, den Gerichten als Parthci, stehe indieser Civilsache keine richterliche Eompetenz, gegen ihre Gegner zu.Ueberdieß hätten die beiden Bünde das Tribunal schon bezeichnet, vorwelchem die Rechtsfrage auszntragen sei. Sollten sie, die Gerichteaber, dessenungeachtet weiter vorwärtsgehen wollen, so protestireDavos gegen ihre Eompetenz und verwahre sich gegen die Gültigkeitaller ihrer Maßnahmen und Beschlüsse in bester Form, zu jeglicherZeit und an jeglichem Orte, wie bereits früher zum Oefteren ge-schehen.