Die Davoser werden von den 353
Auch die Boten der beiden Bünde schrieben von, Beitag zu Cur 16-13.i uns an die Gerichte und mahnten sie von ihrem Vorhaben abzustehen,doch war es vergeblich.
Am 17./27. Juni drohten sie den Davosern mit einer neuenSentenz und beschuldigten sie durch Listen und Schliche die Bundes-ämter des Landammanns oder Hauptes, des Landschreibers und Land-weibels ai, sich gezogen und sich ihrer bemächtigt zu haben. DiesemVorgehen sei Seitens der Gemeinden öfters widersprochen worden,auch gehe weder aus dem Bundsbriefe, noch aus Urtheilen und Con-ventionen hervor, daß Davos ein solches Recht zustehe. Sie hättendeßnachen Lezteres öfter aufgefordert, hierüber ein öffentliches Docu-ment, wie ein Urtheil oder eine Convention zn produziren; sicheraber sei es. daß Jenes keine» hinreichenden Rechtsgrund anzuführenim Stande sei, sondern sich lediglich anf den unerlaubten Besiz stüzeund der Ehre und dem Eide, alter Uebung, sowie dem Wortlaut desBundsbriefs der zehn Gerichte zum Troz die Entscheidung der Streit-frage der Gerichtsbarkeit des Bundes zu entziehen gedenke.
Die Bundsfahne, die Sigel und öffentlichen Documente seien denDavosern öffentlich abverlangt worden, doch weigerten sich diese stetsfort, sie den Gerichte» zu übergeben, hätte» auch hoch und theuer sichverschworen, sie wollten, ehe sie sich der Mehrheit des Bundes unter-würfen, Leben, Blut und all das Ihrige verlieren, — feit Anbeginndes Streites Wachen aufgestellt, für Kriegsvorräthe Sorge getragenund durch Alles dieses die Gerichte für ihre Feinde erklärt.
Die Kläger, welche sie aufgestellt E verlangten demnach, daß,weil die Davoser gegen den Eid gehandelt hätte», sie, wie im Jahre1607 die Belforter, für ihre Halsstarrigkeit mit Ausschluß aus demBunde bestraft würden und zwar nicht sie allein, sondern auch jeder,der ihnen anhinge. Auch sollten sie keinen Antheil mehr haben anden Nuzungen des Bundes der zehn Gerichte, noch an den Aemternim Veltlin.
Den Landshauptmann hätten sie »»verweilt von dort zurückzu-berufen, die Fahnen, Sigel, und Documente des Bundes aber aufdas erste Verlangen zur Rückgabe bereit zu halten.
Ferner hätte Davos vor einigen Monaten den Bund um die
E tzuos orsiinavorsnt, — im Original. Es scheint, daß sie einenöffentliche» Ankläger besiegten.
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