AilS dem Zehngerichtenbunde geschlossen. 355
gemeinen Noth die Befugnis eingeräumt ist z» mindern und zu meh- 1643ren, auch hinzuzusezen und wegzulassen — erkennen wir gemäßunseres hinzu eigends geleisteten Eides, daß von dem Tage diesesUrtheils an Davos, nämlich dessen Obrigkeit und Gemeinde, Kleinund Groß, Reich und Arm, Edel und Unedel, mit einem Worte Alle,welche dazu gehören und dort wohnen, des Schwurs entledigt undaus dem Bunde der eilf Gerichte entlassen und ausgestoßen und allerNuzungen desselben beraubt sein sollen, für jezt und alle Zeiten bissie sich der Mehrheit der Stimmen im Bunde unterwerfen werden,was ihnen auf jegliche Weise und ohne Nachtheil und Schaden zuthun vorbehalten bleibt und auch für uns i» unserem Eide vorgesehenist. Die Unkosten dieser Sentenz werden die Gerichte tragen, dochbehalten sie den Rückgriff auf die Davoser.
Am 21. Juni alten oder 1. Juli neuen Kalenders ließ DuricEnderlin mit seinen Räthen, wie er sie nannte, eine Abschrift diesesUrtheils der Landschaft Davos zustellen, wobei er ihren Bewohuernweder den Titel „edel" ^ „„ch „Bundsgenossen" gab, sondern ledig-lich „Nachbauen" nannte. Es wurde hinzugefügt, es habe aus demGrunde, weil, obgleich dreimal citirt, kein Davoser erschien, sonderndiese in ihrer Halsstarrigkeit beharrten, der Bund kraft seiner Macht-vollkommenheit und unter Zuzug von Rechtsbrechern dieses Urtheilsprechen lassen.
Die Davoser, welche, seit der Streit dauerte, den fleißigen Besuchdes Gottesdienstes und der täglichen öffentlichen Gebete niemals aus-gesezt hatten, machten den beiden Bünden Mittheilung dieses neuen,ihnen zugefügten Unrechts, indem sie in kurzen Worten eine Wider-legung dessen beifügten, was die Gerichte gethan und Alles auch denEidgenossen zusandten. Voraus ging hier eine Rechtfertigung der-jenigen Männer, (sowohl Davoser als aus den übrigen Gerichten)welche in früheren Jahren mit Ehre» dem Vaterlande Dienste geleistethatten. Ihr einziges Streben sei von Beginn an darauf gerichtet ge-wesen, Niemanden in seinen Rechten zu verkürzen. Es möchten daher
nvthdürstig würde und daß es das Mehren wurde itt den obgcschriebcnenGerichleu und Läuderu, den» soll das mindere Tbeil dem Mehren folgen."
wo Leztcre Worte: „dinzusezen und weglassen" stehen gar nicht imBundsdliefe. Znsaz des Vers.
au bepurnliu, im Originale.i"8 Z»i Original „iiobilis" vielleicht auch „fest."