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Des Ritters Fort. Sprecher v. Bernegg J.U.D. Geschichte der Kriege und Unruhen, von welchen die drei Bünde in Hohenrätien während der letzten Jahre heimgesucht wurden / [Fortunat von Sprecher von Bernegg] ; nach dem Lateinischen bearbeitet, durch Anmerkungen erläutert und unter den Auspizien der bündnerischen geschichtforschenden Gesellschaft herausgegeben von Conradin v. Mohr
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Weitläufige Rechtfertigung

l643 diejenige», welche auf derartige Weise ihre frommen und redliche» Alt-vordern, der Untreue, des Betrugs und der Bestechung berüchtigten, dieseihre Verlänmdung bei Gott verantworten. Auch sei es ihnen nicht be-kannt, daß der Landschaft Davos von den Gerichten oder von einzelnenim Amte stehenden Personen jemals irgend welche Einwendungen gegenihre Rechte und deren Vorfiz gemacht worden wären. Dennoch habeman gleich bei Beginn des Streites in freundschaftlichem Gesprächeeinzelne» Gerichtsboten angetragen, wenn sie nach Davos kämen, wodie Bundsversammlungen stattfänden, wolle man ihnen die Rechte undPrivilegien der Landschaft nachweisen. Dieser Antrag habe zu wieder-holten Malen stattgefunden. Das Nämliche sei zu Jlanz vor demVorsizer und den Rechtssprecharn geschehe» und ebenfalls znm Gleiche»erbiete man sich jezt vor den Deputirten der Eidgenossen, wenn die-selben in die Bünde kämen, was der Landschaft heißester Wunsch seinwürde.

Wenn DavoS, wo es sich um sei» Recht und seinen Vorranghandle, der Mehrheit der Stimme» sich nicht unterwerfen wolle, son-dern seine Privilegien auf dem Wege Rechtens gegen jegliche Gewaltzu verfechten vorziehe, so könne ihm solches Niemand verargen. JedesRecht gestatte die Vertheidigung. Man würde deßhalb fortfahren vonden beiden Bünden Schuz und Schirm gegen jegliche Gewalt zu ver-langen und einzig Hiebei stehe» bleiben. Die Gerichte hätte man nie-mals für Feinde angesehen, und sie auch nicht blos mit Mund undSchrift, sondern auch im Herzen Bnndsgenossen genannt. Sie näh-men den Allwissenden, sowie alle in dieser Angelegenheit unpartheiischgebliebenen Männer zu Zeugen, daß sie nie etwas Anders als dieBeobachtung der Bundsbriefe (des allgemeinen, wie desjenigen desZehngerichtenbundcs, — welche durchaus einig gingen) und der ge-meinschaftlich beschlossenen Geseze wünschten. Somit hätten sie sichauch nicht gegen Eid und Treue verfehlt und mit Wahrheit könneniemals gesagt werden, daß sie an Fremde sich wendeten, wenn sie dasRecht von den beiden andern Bünden verlangten. Nenne doch derallgemeine Bundsbrief alle drei Bünde unauflöslich mit einander ver-knüpft und weise sie an, in Streitigkeiten sich gegenseitig Recht zuschaffen. Derjenige, welcher die Herzen und Nieren prüfe, werde seinerZeit darüber urtheilen, welche Gewissenhaftigkeit auf der andern Seitediejenigen an den Tag legten, welche so oft schon durch Eid undTreuschwur zur Beobachtung des Bundsbriefes sich verpflichteten.