Der Landschaft Davos
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Im Jahre 1604 (nicht 1607, wie man behaupte) sei zu DavoS >643.gegen das Gericht Belfort, von den übrigen Gerichten Klage überVerlezung des vierte» und fünften Artikels des Bundsbriefs erhobenworden. Diese schrieben nämlich vor, daß hinfort kein Gericht ohneWissen und Willen der klebrigen irgend ein Bnndniß oder Conven-tion schließen dürfe, ansonst dasselbe als treulos von den Andern ab-zustrafen wäre. Es hätte aber Belfort die Mailänder Kapitulationmit dem Grafen von Fuentes wider den Willen der übrigen Gerichtedes Bundes und auch der Mehrzahl der Gemeinden aller drei Bündeangenommen. Dergleichen habe die Landschaft Davos, Gottlob, nie-mals sich zu Schulden kommen lassen, noch im Sinne es künftig zuthun.
Was die Landshanptmannschaft im Beltlin betreffe, so sei MeinradBnol noch mit fünf Andern, der Kapitulation gemäße von denDavosern vorgeschlagen und dann von den beiden Bünde» zu Jlanzaus dieser Zehl ausgewählt worden. Nachdem er den üblichen Eidgeleistet, sei er, mit dem üblichen Patent versehen, in das Beltlin ab-gereist, wo ihn der Vorsizer der bündncrischen Syndicatore» in seinAmt einsezte und den Unterthanen vorführte.
Was die besondere» Forderungen für die Ausgaben des Bunds-banptes, Bundsschreibers und Bundsweibels anlangt, so würden siedieselben wohl nachzuweisen und zu belegen wissen. Sicher sei es, daßbisher stets der ganze Bund für ihre Auslagen haftete. Das Hauptdes Bundes habe niemals einen andern Eid geleistet, als denjenigen,welchen er zu Davos jedes Jahr bei der Wahl zu schworen pflegte,auch sei niemals ein anderer von ihm verlangt worden. In gleicherWeise leiste auch der Bürgermeister von Cur seinen Eid lediglich andie Stadt Cnr allein.
Was gemeinschaftliche Pensionen und öffentliche Gelder anlange,so habe die Landschaft Davos niemals mehr verlangt und auch nichtmehr empfangen als jedes andere Gericht einzeln.
Besondere persönliche Pensionen aber seien von den Potentatenoder deren Agenten nach deren eigenem Belieben ausgetheilt worden.Dennoch ergebe es sich aus der authentischen Abschrift eines Pensions»rodels, daß das Gericht der Herrschaft Maienfeld eine größere Summeals Davos empfing, wie denn auch überhaupt in Ansehung der Aemter
E A. >>lrt. 14 der Oaninilalimie llella >>»00 vorn 3. Tept. 1639.