362
Die Gerichte sezen sich mit Oesterreich
164Z. niemals wurde dieselbe auf die Weise verstanden und von Jemandenso ausgelegt, als ob sie die freie Willkür enthalte, Jemandes Rechteund Privilegien zu veclezen, — da gegentheils ihre Beobachtung undAufrechthaltung sowohl im Bundsbriefe als in allen anderen Gesezenstets als unverlezlich beschworen wird. Jene Bestimmung enthält dem-nach lediglich die Befugnifi nach Zeit und Gelegenheit neue, dem Ge-meinwesen ersprießliche Geseze und Verordnungen zu erlassen.
Um zum Gange der Begebenheiten wieder zurückzukehren, so ließendie Gerichte mit einem gewissen Triumpfe nach der Form des altenBundssigels, das im Jahre 1518 gestochen worden war und wierecht und billig stets in den Händen des BundslandammannS zu Davorlag, sich ein neues stechen, wobei sie irgend einen SigelabLruck als Ver-zeichnung benuzten. Die Arbeit gerieth jedoch nicht so sauber, wie diefrühere. Ihre» sogenannten Weibel kleideten sie in einen blau und isabell-farbige» Mantel, wie ibn der Davoscr Weibel stets zu tragen pflegte.
Auch brachten sie ihren Gönner, den Doctor Hercules v. Capaul,Secretär der bündnerischen Syndicatore» dahin, daß er von den Gel-dern, welche aus den Einkünften bei den Unterthanen der herrschaft-liche» Kammer zuflössen, den Antheil der Landschaft Davos vonhundertundzwanzig Gulden, ohne Vorwiffen derselben, ihnen ausbe-zahlte, was ihm später Seitens der Davoser unter steter Protestationöfters vorgeworfen wurde.
Um auch bei den evangelischen Eidgenossen und dem freiheits-liebenden bündnerischen Volke vielleicht ein gewisses Vorurtheil zuGunsten der Gerichte zu erwecken, sezte sich Dnric Enderlin mit Ma-kimilian Mobr, dessen Voreltern Bündner waren, theils schriftlich,theils durch Unterhändler, deren einer Hauptmann Job. Anton Pesta-lozzi war, betreffs Loskaufs der acht Gerichte und des Unterengadinsvon alle» Rechten und Ansprachen, welche das Haus Oesterreich alsGrafschaft Tirol, auf dieselben besaß, in Verbindung.
Auf diese Weise wurde dann die Wahl der Obrigkeit ganz frei unddie Davoser hatten keine größeren Rechte vor den übrige» Gemeinden,denen nun die Stelle des Bundshauptes unter plausibleren Gründenebenfalls zugetheilt werden konnte. Die Oesterreicher hatten bereits
"2 Dom Abschluß des Bundes bis dahin wurden alle Briefe undöffentlichen Urkunden mit dem Privaisigel des jeweiligen Landanimannszu DavoS, als Hauptes des Bundes, gesigclt.
Znsaz des Vers.