Und wählen den Stadtschreiber
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l«<3. ebenso überstürzten als unschicklichenim Monat April zu Jlanzdrcretirten Ausschluß der Davoser aus dem Bunde, wie auch diespätere am 17. resp. 27. Juni zu Grüsch erlassene gänzlich eitle undhohle Sentenz, als schnurstracks dem Bundsbrief der zehn Gerichteund dem aller drei Bunde zuwiderlaufend, für ungültig erklären, sowieauch alle übrigen von den Gerichten in dieser Sache vorgenommenenHandlungen sür jezt und später aufheben möchte. Sie verlangtenferner, daß die Kammergelder, welche der Landschaft Davos gehörtenund von dem Doctor Capaul den Gerichten ausbezahlt worden waren,wieder erstattet und DavoS für jezt und alle Zeiten im volle» gesez-lichen und ruhigen Besize seines Vorrangs, sowie aller derjenige»Befugnisse und Privilegien erhalten würde, deren sich dasselbe seitBeginn des Bundes erfreute, als da sind: die Aemter des Bunds-hauptes, Bundsschreibers, BundSweibels und Bannerherrn, der Sizder Bundesfahne, des Archivs und sämmtlicher übrigen Regalien undPrivilegien. Für die aufgelaufenen und noch aufzulaufenden Unkosten,hätte ihm die Gegenparthei die schuldige Entschädigung zu leisten.Im Uebrigen berufe es sich auf alle als Belege vorliegenden Einlagenund Verhandlungen vor den beiden Bünden.
Am 17. resp. 27. November reichten die Gerichte ihre Einredehicgegen ein und hingen sich wieder an ihr sogenanntes Oberberrlich-keitsrecht, vermöge dessen sie nach Belieben an den Bundsämtern zumindern oder zu mehren befugt wären. Was in früherer Zeit ge-schehen, habe seinen Grund in der Nachsicht der Gerichte gehabt, derenVorstände läßig und allzu indolent gewesen, dadurch aber immerhinihre Nachkommen in keiner Weise Präjudiziren konnte». Dann ver-langten sie, daß die Davoser die Documente ihres Archivs von Davosnach Cur brächten, damit sie nach deren Einsicht sich weiter vernehmenlassen könnten.
Das Gericht entschied, daß die Davoser ihre den Bund betreffen-den Documente, welche sie in Cur hätten, Masern einhändigen, dieUebrigen unter eidlicher Angelobung guter Treue von Davos herbei-schaffen sollte». Sie thaten es auch sofort und legten den Doeumcntenein schon im Jahre 1590 über sie gefertigtes und jezt wieder aufge-fundenes Verzeichnis: bei, so daß Maser sowohl als die übrigen Rechts-sprecher ihre Aufrichtigkeit und Bereitwilligkeit belobten. Es theilte
peaacepi ei imlecvns orllmalio, — im Original.