I. H. Maser als Obmann des Schiedsgerichts. 309
Jener darauf von allen Acten den Gerichten eine Abschrift mit und >613-schlug dann zum Schein abermals eine freundschaftliche Vereinbarungvor, zu deren Gunsten er mehrere Gründe anführte. Die Davoser aberdankten und bemerkten, sie könnte» um ihres Gewissens und ihrer Nach-kommen willen nicht darauf eiutreten. Leztere müßten ihrem Andenkenfluchen, wenn sie ihre guten, durch den friedlichen Besiz einer solchenReihe von Jahren unterstüzten Rechte freiwillig sich schmälern ließen.
Um wenigstens einen gewissen Schein des Rechts sich zu erwerben,verlangten die Gerichte, daß einige Zeugen verhört würden, durchwelche sie darzuthun suchten, daß der Besizstand der Landschaft nichtohne ihr gemachte Einwendungen fortgedauert habe.
Zu diesem Zwecke wurde am 21 November resp. 1. Decembervon ihnen producirt Georg Saluz, Stadtpfarcec zu Cur, aus demPrättigau stannnend und noch darin verbürgert, den Gerichten auch soergeben, daß er einmal erklärt hatte, mit Blut und Leben ihnen bei«stehen zu wollen. Diese Worte deutete er aber auf die gemeinsameVcrtbeidiguug des Vaterlandes. Im Jahre 1620 war er zu Davosspanischer Sympathie» angeklagt und vorn Strafgerichte gebüßt wor-den ; man erzählte ferner, daß er auch dem Flecken Thusis, wo er eben-falls Strafe erlitten hatte, seit jener Zeit so wenig wie Davos, mehrgrün war.
Einvernommen, sagte er aus, er sei im Jahre 1591 und 1592Prediger zu Grüsch gewesen, als einmal zufällig im Wirthshaus«Mathias Wiuklec's, dei Landamniau» Joh Guter mit zwei andern Da-voser Voten, welche zum Beitag nach Cnr reisten, sich befanden. Haupt-mann Joh. Enderli von Grüsch, welcher zu ihnen trat, habe Güterngefragt, wer noch mehr mit ihm zum Beitag gehe. Als dieser auf dieBeiden wies, hätte Jener erwiedert, „warum seid Ihr Eurer drei vonDavoS am Beitag, wir werden fürder solches nicht zugeben." Gulersagte darauf, daß auch der Bürgermeister von Cur zwei und der Land-richter im obern Bunde ebenfalls zwei Deputirte vom gleichen Ge-richte, in dem sie wohnten, bei sich hätten. Darauf Enderli»: „Wirwerden nicht mehr erlauben, als vor Alters üblich war. Wenn Ihrnämlich Euerer drei seid, verlangt einer Haupt des Bundes zu sein."
Er (Saluz) habe dann spater gehört, daß Guler am Bundstag zwarzugelassen worden sei, aber nicht ohne Schwierigkeit. Dann habe ernoch von Gulern vernommen, Andere hätten geäußert (diese Wortehörte er nicht selbst) daß dergleichen in Zukunft nicht mehr anginge.