Bor dem Schiedsgerichte.
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So viel ist richtig, daß, als ich und andere Gerichtsleute damals 1643,auf dem Rathhausc zu DavoS uns befanden, diese wilde Horde, welchedie Thüren des Rathshauses sprengen wollte, von den Davosernmännlich zurückgeschlagen wurde, so daß sie den Plaz räumen undroth vor Scham nach Hause zurückkehren mußte.
Nachdem man bereits bis zur Quadrnplik gelangt war, führten sienoch Einiges ganz Unbedeutende in ihrer schriftlichen Beweisführungauf, so unter Ander»,, es werde in einer gewissen alte» Geschichte desSchwabenkriegs Jann Fausch von Schiers Bundsweibel genannt, —worauf jedoch ebenso wahr als schlagend bemerkt wurde, es finde sichderselbe dort nicht als Weibel des Zehngerichtenbundes, sondern nurals Weibel des Gerichts Schiers aufgeführt und sei, als die Unsrigenvon. Feinde am St. Luzienstcig gedrängt wurden, von dem nächst-gelegenen Gericht Schiers abgesandt worden, um die Mannschaft derklebrigen zur Hülfe aufzumahncn.
Dann hieß es weiter, es sei in einem Anstande zwischen dem Bi-schof von Cur und den Planta im Engadin, Rutschmann Kilchmattervor den Davosern genannt worden. Die Antwort lautete »»verweilt,Kilchmatter sei dazumal Landvogt auf Castels gewesen und aus Ehr-erbietung hätte man die Diener auswärtiger Fürsten zuerst genannt,wie denn auch im Bundsbriefe von 1524 Johann v. Marmels, Herrzu Räznns, noch vor dem Landrichter des obern Bundes genanntwerde, und so noch in andern Documenten mehr. In demjenigen deSJahres 1462 fänden sich übrigens alle Boten der drei Bünde, ohneBeobachtung irgend welcher Ordnung und Reihenfolge, aufgeführt.
Sie fügten dann noch hinzu, daß im Jahre 1543 llrban S»m-merau Landammann von Curwalden (man bediente sich hauptsächlichdieses Gerichts znr Ausfertigung von Verschreibnngen), als Richter i»einem Streite zwischen Davos und Erosa, Namens der übrigen Recht-sprecher aus den andern Gerichten, das Bundssigel der Sentenz bei-gefügt habe.
Dieß wurde nicht bestritten, konnte übrigens auf keine Weise denDavosern Nachtheil bringe». Die Sache war die, daß Erosa unterdem Vorwande, der Weg nach Davos wäre lang und zumal im Wintermit Schwierigkeiten verbunden, sich von demselben zu trennen suchteund eine eigene Gerichtsbehörde verlangte. Zur Erhaltung seinerRechte mußte Davos den gerichtlichen Weg einschlagen; weil es aberin der Sache Parthei war, übergab es zur gehörigen Bekräftigung der