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Des Ritters Fort. Sprecher v. Bernegg J.U.D. Geschichte der Kriege und Unruhen, von welchen die drei Bünde in Hohenrätien während der letzten Jahre heimgesucht wurden / [Fortunat von Sprecher von Bernegg] ; nach dem Lateinischen bearbeitet, durch Anmerkungen erläutert und unter den Auspizien der bündnerischen geschichtforschenden Gesellschaft herausgegeben von Conradin v. Mohr
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Verhandlungen

l«!3. Sentenz das Bundssigel dem functionirenden Richter. Doch befandsich dasselbe weder früher noch später bei Jemand Ändern, als demLandammann zu DavoS oder dessen Stellvertreter. Die Davoserihrerseits produzirten Briefe einiger Gerichte des ZehngerichtenbundeS,welche man sammt der Handschrift der Schreiber als ächt anerkannte.In demselben wurde der Landammann zu Davos deutlich Haupt desBundes genannt. Gegen dieses wandte Buol Namens der Gerichteein, jene Schreiber seien Unwissende gewesen und es lägen auch keinevon sämmtlichen Hochgerichten erlassene Schreiben vor.

Die Davoser zeigten auch Briefe der Häupter der beiden andernBünde vor, in welchen der Landammann von Davos abermals alsHaupt des ZehngerichtenbundeS angeredet wurde; nicht weniger auchdie Urkunde des ewigen Bundes mit Zürich und Glaru« vom Jahr«1590, in welcher der Landammann von Davos, Joh. Guter, aus-drücklich Bundeshaupt sich nennt und andere Documente dieser Art.

In der Sizung des Gerichts wurde, wie aus den Acten hervor-ging, viel debattirt, zumal von Wiezel und Buol. Jeder suchte diedie Gründe seiner Parthei geltend zu machen. Im Ganzen dauertendie Verhandlungen dreizehn Sizungen hindurch, deren lezte am 27.November resp. 7. Dezember stattfand.

Es sprach in einer langen Rede hierauf Maser sein Bedauern aus,daß die Rechtsbrecher bei Fällung des Urtheils sich nicht zu vereinigenvermocht hätten. Er wolle deßhalb, wie er bereits von Anfang ansich erklärt habe, die ganze Angelegenheit seine» Obern mittheilen.Dann mahnte er nochmals zu einer freundschaftlichen Vereinbarung.

Die Davoser dankten schriftlich den drei mit ihnen verbünddtenOrten und empfahlen sich weiter. Das Nämliche thaten meinesWissens die Gerichte. Auch wurde Waser's Rückkunft erbeten.

Damit die Nachkommen aber sehen, mit welcher Schlaubeit undPartheilichkeit die ganze Angelegenheit behandelt wurde, diene zuwissen, daß obgleich die Gerichte von Rechtswegen Kläger waren, siedennoch bei Einreichung der Eingaben als Beklagte das lezte Wortbehalten wollten. Als die Davoser Kenntniß erhielten, daß Jene nochetwas produziren wollten, verlangten sie, daß ihnen dasselbe wenig-stens vorgelesen würde, damit sie darüber dem Schreiber etwas zuProtokoll gebe» könnten. Im Eiuverständniß mit den Gerichten aberstellte Maser in Abrede, daß etwas eingereicht worden sei und erstspäter wurde es bekannt, daß es eine weitläufige Eingabe gewesen, in