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Des Ritters Fort. Sprecher v. Bernegg J.U.D. Geschichte der Kriege und Unruhen, von welchen die drei Bünde in Hohenrätien während der letzten Jahre heimgesucht wurden / [Fortunat von Sprecher von Bernegg] ; nach dem Lateinischen bearbeitet, durch Anmerkungen erläutert und unter den Auspizien der bündnerischen geschichtforschenden Gesellschaft herausgegeben von Conradin v. Mohr
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Waser'scher Spruch.

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daß zwischen den Davosern und Joh. Peter Guter eine VersöhnungBundsgenosse», aneinandcrn noch fürbas, und solang Grund undGrath stehet, währet und bleibet, unaussezlich seyn und verbleiben.

Als er dieses mit zitternder Stimme (vielleicht fühlte er schon denStachel seines Gewissens) abgelesen hatte, sagten tue Davoser Boten:„Wir überlassen Alles der Barmherzigkeit, Liebe und Geduld des all-mächtigen Gottes/' Es herrschte ein tiefes Stillschweigen, woraufMaser dem Schreiber Tannenberger bemerkte: „Schreibt auf, daß siees angenommen haben." Wiezel aber rief mit starker Stimme: „Daswerdet Ihr nicht aufschreiben", worauf auch Maser verstummte undder Schreiber die Bemerkung nicht aufnahm. Anfänglich thaten dieDeputirten der Gerichte, als ob sie sich darüber beschweren wollten,daß die Davo/er ihnen vorgezogen werden sollten x-och mochtensie zuletzt nichts einwenden, nahmen das Urtheil unter Danksagungan und baten um eine Abschrift davon.

Als Maser im Monat April von Zürich aus eine Abschrift desUrtheils, welche von Tannenberger in's Reine gebracht werden sollte,mitbrachte, fanden sich die Namen der Rechtsprechcr einzeln auf der-selben genannt, gleich als ob sie den Spruch unterzeichnet und unterBeidrückung ihrer Pettschaften bekräftigt hätten, doch fehlte auch nichteine Bemerkung des Schreibers Tannenberger, daß ihre Unterschriftenim Originali nicht vorkämen und die Davoser überhaupt nichts unter-schrieben hätten.

Vorher noch hatte Maser in einer Sitzung sich dahin bemüht,

"2 Nachfolgender Schluß fehlt in Sprechers Haudschrisi: „Und istbiervorstehender Spruch, out zu End benannten Tag und Jahr. von mirdem Schiediichier, in beisei» der vier Herren Sätzer und Richter, denHerren Abgeordneten von beiden Partbe>en, sämtlich anf dem Nathhauszu Cbur vorgelesen, und hierauf einhellig erkennt worden, daß derParthci, welche Brief und Siegel begehren wurde, dieselbige uutermeiner des Schiedsrichters Jnsiegel gegeben werden solle.

Und wann nun solchem nach die Herren von den sechs Hochgerichte»,des Brief und Siegel von mir begehrt, so hab ich denselben gegen-wärtig Libell, unter anhangendem meinem Innsiegel und Handschristmitgetheilt.

Beschebe» den eilstcn Tag des Monats Jannarins, von der GeburtJesu Christi, nniereS Herrn und Heilandes gezeblt, sechzebnbnnderlvieizig und vier Jahr." Hans Friederich Maser

Stadtschrciber zn Zürich.

^ Onoll Uenusinni i-rneloiri llobereiit, — ii» Originale.

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