Und Antwort der Evangelischen.
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ginge. Man bezog sich in Ansehung seiner auf die Erläuterung des 1611 .ersten Artikels.
Was letztlich den sechsten Punkt betreffe, so sei in der Beobach-tung der alten Verordnungen Alles enthalten und wenn man sichwirklich daran halte, keineswegs zu befürchten, daß in Nebensache» dieEintracht gestört werden könne.
Die Evangelischen hatten in öffentlicher Sitzung den eidgenössi-schen Boten ihre Documente und Vertragsurkunden vorgelegt. Esseien, theilten sie mit, zu Untervatz im Jahre 1612 von Carl Pascha!,Gesandten des Königs von Frankreich in den Bünden, Andreas Jenni,Bürgermeister zu Cur und Hauptmanu Joh Luzius von Gugelbergnach langen Streitigkeiten die Partheien zu einem Einverständnistgebracht worden, zufolge welchem beide zu gewisser, festgesetzter Stundedie Kirche zu benutzen hätten und die kirchlichen Einkünfte nach Ver-hältniß (die Evangelischen machten ungefähr den dritten Theil aus)vertheilt werden sollten. Auf die Protestanten hätten jeder dritte La»d-ammann, vier Besitzer im Civilgericht und eine entsprechende Anzahlin demjenigen des ganzen Hochgerichts zu treffen.
Sechs Jahre später, Anno 1618, sei dann Verschiedenes im Ein-verständnisse beider Partheien näher erläutert worden.
Nachdem zu Trimmis diese nämliche Sache beinahe einen Waffcn-kampf herbeigeführt, wie ich seiner Zeit erwähnte, sei sie im Jahre1613 dann durch die Rathsboten gemeiner drei Bünde dahin entschie-den worden, Laß die kleinere Kirche zu St. Leonhard sammt einem ver-hältnißmäßigen Antheil an den kirchlichen Einkünften den Evangelischenüberlassen wurde.
Stach lange» Streitigkeiten hätten im Jahre 1616 auch in Zizcrsdie Partheien sich verglichen. Die Evangelischen erhielten Hiebei diegrößere Kirche sammt deren Einkünften, denn sie hätten eine Auslagen-rechnung von siebenhundert Gulden, zu deren Zahlung die KatholikenSeitens der drei Bünde vernrtheilt worden, zu gut gehabt und dieselei nun gegen Abtretung der größeren Kirche und ihres Fonds quittirtworden. Die Aemter sollten ohne Unterschied je den Fähigern undWürdigern zufallen. Als aber im Jahre 1622 das kaiserliche Volkdie Bünde überzog, hätten die Katholiken ihre evangelischen Mitbürgerdurch Drohungen von Mord, Brand und Plünderung gezwungen, dieDocumente dieser Verträge dem Bischof von Enr zu übergeben, dersie ihnen seiner Zeit wieder zustellen sollte. Es sei diese Aus-