Dom 3. Sept. 1639.
433
oder einen Richter, oder Xrdilro zu erwöhlc», zu jhrem benügen,oder auch die Zeit zu verlengern, wie sie es gut bedunckt.
XXIV.
Alle andere kuneten so in diser gegenwertigen Capitulation nitbegriffen, sollen in den Stand vnd Wesen gesetzt werden, gleich alswie selbige Anno 1617. waren, vnd solle» in denselbigen geringsteninnovativ», noch Endernng nit fürgenommen, »och verstanden werden.
XXV.
In Krafft deß ewigen Fridens, vnnd guter erblicher Nachbarschafftzwischen Ihr Cathol. Königl. Majestät, vnd gm. 3. Pündten auff-gericht, versprechen gm. 3. Pündt in bester Form Ihr Majestät diegegenwertige Capitulation, vnd was darinnen begriffen ist, steiff, vndvnverbrüchlich zuhalten, vnd znverschaffen, vnd wo feer die HerrnPün-tner deine nicht nachkommen wurden, soll es dahin verstandenwerden, als wann sie an der Pündtnuß gegen Ihr Majestät ermang-let hetten.
XXVI.
Was die Religion anbelangt, versprechen die Herrn Pündtnerzu halten, vnd verschaffen zu thun, von jhren Amptsleuthen vnndOberkeiten vnverbrüchlich gehalten zu werden die nachfolgenden Ca-pitel.
XXVII.
Das in dem Veltlin, vnnd beyden Graffschaften, kein andereReligion seyn solle, als die Catholische Apostolische Römische, mitaußtrucklicher Außschlicfsnng aller anderer Vbungen vnd Gebrauch einerandern Religion, die da nit seye die Catholische.
XXVIII.
Soll alles das gehalten werden, so bey den Herrn Schweißernder 12 Orthen, in den Vogtheyen zu Lanis, Lngaris vnd Mendrisgehalten wirr, jedoch das die inquisition nit eingefühlt werde.
XXIX.
Nach Inhalt geschehner attestationen soll der Herr Bischofs zuLomo, vnd andere Geistliche, so wol ksKular- als Seculaies, daßSeelsorger Ampt, vnd andere Ihre H. Aempter deß Gottsdiensts vn-verhindert verrichten mögen, wie es in denen Orthen, wo mann dieCatholische Religion allein übet, gehalten wird.
XXX.
Der Herr Bischofs vnd andere Päpstliche Visitatores, sollen so