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Der ewige Friede mit Spanien.
vil ihnen gebührt, ihres gutö achtens, jhre Kirch hörunge» in demBettln, vnd Graffschafften, mit Vollkommner autlioritot besuchen, vndjhre Geistliche» luriselietion üben mögen, nach Inhalt vnd llispositivuder gemeinen Rechten, vnd H. 6suou«n, wie es in denen Orthen, woman sich allein zu der katholischen Religion bekennet gehalten wird,vnd soll von keinem Amptsmann, ob er schon der Cathol. Religionnit were, einzige Hindernus daran geschehen, sonder denselben allergebührender Kvspect erzeiget werden.
XXXI.
Es werden keine Gesetz, oder cieervt, so der Religion oder Geist-lichen Freyheit zu wider seynd, gehalten werde», vnd so geistliche Soll«einlangen, sollen selbige »„verhindert mögen publieiert werde», dero-wegen nachfolgende Ststutvn deß Veltlins, vnd dero zwey Graff-schafften, anffgehebt seyn.
XXXII.
I» den Statuten deß Veltlins, werden widerufft, die nachfolgen-den Statuten, nemblichen, deß 51. 195. vnd 210. Capitels, vnd zudeine die Statuten deß 221. vnd 222. Capitels, sovil die Kirchcn-Güeter betrifft. 2» den Statuten der Graffschafft Cleffen wird auf-gehebt, daß Statut deß 153. Capitels, vnnd die Statuten deß 143.vnd 161 Capitels, so viel die Kirchen Güter anbelanget. Weiterswerden widerrufst, die Statuten der Graffschafft Wormbs, welche denBettln,- vnd Cleffnerischen gleichförmig seynd, welche hier,nit solle»widerrufst sey». Die Ehrsache», vnnd was dem Kirchen lovo, odergeistlichen Richter zugehörig, laßt man der gesagten Oberkeil ver-bleiben.
XXXIII.
Es soll nit zugelassen seyn, einige Wohnung, noch Haußhaltung,einiger Persohn, welche nit katholisch seye, vorbehalten den AmptS-Leuthen wehrender Zeit jhrer Aemptern, wie auch vorbehalten die ver-tribnen, welche Güter im Veltlin, vnd beyden Grafschafften haben,denen drey Monat jedes Jahrs vergunnet werden, jhre Flücht vndEinkommnussen einzusamblcn, vnd Zinssen einzuziehen, doch dasdie Amptsleuth, so wol als die Vertribnen keine Prediger halten nachVbung jhrer Religion haben solle», sonder» ohne öffentliche Ergernusleben.
XXXIV.
Wann die Evangelischen Amptsleuth, bey Antrettung jhrer Aemp-