180
Es ist so allgemein angenommen, wir sollen der ^
uns natürlichen Eigenliebe mißtrauen, daß jeder 2
Mensch, wenn er in irgend einem Falle zum Schieds-richter aufgerufen wird, das Richteramt, sobald ^
irgend ein persönliches Interesse, oder auch nur das ^
Interesse eines seiner Verwandten oder Freunde un- ^
terlaust, von selbst ausschlägt und sich als parthei- ö
isch angiebt. Niemand findet sich beleidigt, auf dieseWeise verdächtig zu heißen; sondern es zeichnet sich ^
im Gegentheile der sittlichere Mensch dadurch aus,daß er keine Ausnahme verlangt, und nicht für sichinsbesondere ein Vertrauen fodert, welches dem "
Menschen überhaupt geweigert werden muß- ^
In unserem Innern mögen wir unseres besseren ^
Selbsts uns erfreuen, und es wohl wissen, daß un-sere gute und billige Denkungsart bessere Gewähr,als alle förmliche Einrichtungen und Gesetze, leistet;aber nie dürfen wir uns herausnehmen, ein solches ^
Gefühl auch außer uns geltend zu machen. Es giebt ^
Fälle, wo ein gerechter Stolz die Bestreitung einesauf uns gefallenen grundlosen Verdachtes verbietenkann ; es giebt aber keinen gerechten Stolz, derun-gemessenes Vertrauen fodern dürfte. Alle diese Dinge