Band 
Sechster und letzter Band.
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Es ist so allgemein angenommen, wir sollen der ^

uns natürlichen Eigenliebe mißtrauen, daß jeder 2

Mensch, wenn er in irgend einem Falle zum Schieds-richter aufgerufen wird, das Richteramt, sobald ^

irgend ein persönliches Interesse, oder auch nur das ^

Interesse eines seiner Verwandten oder Freunde un- ^

terlaust, von selbst ausschlägt und sich als parthei- ö

isch angiebt. Niemand findet sich beleidigt, auf dieseWeise verdächtig zu heißen; sondern es zeichnet sich ^

im Gegentheile der sittlichere Mensch dadurch aus,daß er keine Ausnahme verlangt, und nicht für sichinsbesondere ein Vertrauen fodert, welches dem "

Menschen überhaupt geweigert werden muß- ^

In unserem Innern mögen wir unseres besseren ^

Selbsts uns erfreuen, und es wohl wissen, daß un-sere gute und billige Denkungsart bessere Gewähr,als alle förmliche Einrichtungen und Gesetze, leistet;aber nie dürfen wir uns herausnehmen, ein solches ^

Gefühl auch außer uns geltend zu machen. Es giebt ^

Fälle, wo ein gerechter Stolz die Bestreitung einesauf uns gefallenen grundlosen Verdachtes verbietenkann ; es giebt aber keinen gerechten Stolz, derun-gemessenes Vertrauen fodern dürfte. Alle diese Dinge