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einem Dinge/»'welches die Begierde anräth/-entge-gen sey. snu »ichntt-. ittiülb ISA -d'
Ferner folgt daraus*), daß ich auf jedweden einRecht erhalte, den "ich in meine Gewalt zubringenweiß, wo es denn gleichgültig ist- ob ich ihn am Leibeoder an der Seele feßle. ^ n'-'-ls:
Ich kann sogar**) ein Recht über dieBeurtheilungs-krast eines andern besitzen, in so ferne nämlich ich ihnzu betrügen im Stande, und im Irrthum zu erhaltenfähig bin.
Auch treulos kann ich mit Recht handeln sobald ich nämlich meinen Vortheil dabei finde, und keineGewalt mich fest hält. Ich habe alsdann mein Rechtnicht abgetreten, sondern nur mein Wort von mir ge-geben-
Zwei ^), die sich mit einander verstehn, und ihreKräfte zusammenthun, können mehr, als ein jeder vonihnen insbesondere, und besitzen daher in der Naturauch ein größeres Recht; und je mehrere in dergleichenVerbindungen sich zusammengethan haben, desto mehrRecht haben dieselben mit einander.
In so fern -sich) die Menschen von Zorn, von Neid,oder irgend einem Affect des Haffes ergriffen werden,so fern werden sie nach verschiedenen Seiten gezogen,und sind sich einander entgegen. Da sie nun mehr ver-
*) L. äs 8. Oxers xostli. xsA. 274.
**) Idül. *»*) Idia.
-s) Idiit. 275. fs) Idi-t,