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Anfange erwählet haben- Es mußte ihnen nothwendigseltsam vorkommen, daß ein Nachbar den andern zumTode oder zu einer Leibesstrafe verdammen sollte. Einschlimmeres Loos hatte keiner von seinem Feinde im Un-frieden zu besorgen, und es verlohnte sich nicht derMühe, einen gemeinen Frieden zu errichten, um Leib,Ehre und Gut durch Urtheil zu verlieren *). Ihre
*) Aufmerksamen Lesern der Geschichte, sagt Herr Möser inder zu obiger Stelle gehörigen Note, wird dieses nicht entgehen.Alle Leib ° und Lebensstrafen sind zuerst in ouris Dom,»-' zu Rechtegewiesen. Den Deutschen kam dieses seltsam vor. vr xrimumtogas er n,,nr» viäerunt, arma liucs Krminio
oorripiunt- Dior. IV. 12. Bei ihnen hieß es! tlaeterum ue-gus snimallvertere, negue vincire, ne^us verdersrv ^uiäemTrisr saoerllotisll» pormisLUMt N 07 r i^nasr in zioenanr, »es lllleisiu--n, roll velut Den impergnts, chuein sclosss Irellsutidurorellunt. Duo. 6. 7. Und dieses gilt bloß, wie man sieht, imHeere, wo eine strengere Kriegeszucht nothwendig war. Silentiumper Sacerllotor, guibur ium et ooörceulli ius ert, imperatur,il>. 0. II. Außer dem Heere hatte also der Priester keinen gött-lichen Beruf zum Schlagen. Eben so übergiebt das Parlament inEngland, oui (und nicht anders) coeroenäi iur e5t, die Ge-walt über Leben und Tod dem Feldherrn zur Kriegeszeit. Die rö-mischen Bürger hatten gleiche Rechte. Das ganze Volk konntekeinem Bürger ein Haar kränken. iV^us er ignir war alles,was es ihm nehmen konnte; und dies ist die Ausschließung einesMitgliedes aus der Gesellschaft, welche jeder Bund von Rechts-wege» hat. Denn ngua er ignis ist von gemeinem Wasser undBrandholzc zu nehmen. — Die Israelitin, welche Moses ausAegyptcn führte, und die, weil sie lange zu Haufen und zumHeere versammelt blieben, eine strenge Kriegcszucht nöthig hat-