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Vereinigung ging also lediglich auf Rettung und Erhal-tung. Auf diesen großen und vielleicht noch überdemgeheiligten Grundsatz baueten sie ihre Verfassung, undman wird fast im ganzen Norden kein Volk finden, wel-ches ihn nicht zum Eckstein genommen habe. Wo einGesetzgeber davon abgegangen ist, hat er seine Voll-macht dazu von einer Gottheit entlehnt. Jeder Ver-brecher und selbst der Mörder konnte daher sein Blutund seinen Leib lösen, oder, wenn er es verlierensollte, mußte sein Urtheil von der Nationalversamm-lung ausgesprochen werden. Diese allein konnte gewis-sen Verbrechern den Frieden aufkündigen, und sie her-nach als Feinde verfolgen." * *)
„Ueber alle Gegenstände und in allen Fallen wurdedas Recht, welches sie sich selbst gesetzt, gemeinschaft-lich gesucht, erkennt und gewiesen; und das Urtheil mitgemeiner Hülfe vollstreckt. Der Richter war nur Vor-steher, höchstens Schiedsmann. Von der linken Zeheauf die rechte zu schließen, war er nicht befugt. SeinAmt war, die Gemeine zu fragen; und dieser ihrePflicht, Recht nach der Abrede zu weisen- Aus einemhartnäckigen Triebe zur Freiheit verbannten sie allemoralische Bewegungsgründe, weil Einbildung und
ten, scheinen sich um deßwillen bei den übrigen Völkern eine soallgemeine Verachtung zugezogen zu haben, weil sie auf BefehlGottes viele Leib - und Lebensstrafen, anbei lauter Gesetze, undwenige Willkühren, Sprachen, Abschiede oder xopulisoits undPlebiscits hatten.
*) S. Masers Osnab. Gesch. 1. Abschn. K. 13 und 14.
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