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Laune zu viel dabei wirken. Sie duldeten keine geschrie-benen Gesetze, und überall, wo dergleichen cingesührtwurden, geschahe es von Obrigkeiten, welche die gesetz-gebende Macht des Volkes untergraben wollten. Dennso bald ein Richter die Gesetze und nachwarts die Recht-weisungen und Auslegungen in einem Buche hatte, sofragte er nicht das Volk, sondern sein Buch und zuletztfremde Ausleger und Rechte. Das Archiv der Gesetzewar in dem Gedächtniß aller Männer. Die Markge-nofsen haben sich allein bei diesem Rechte erhalten ; weildas Märkerrecht nie beschrieben, und durch das römischenicht ist ersetzt worden. Man lacht jetzt über derglei-chen alte Gesetze, fügt Herr Möser hinzu, und laßt stch-dafür von jeder Obrigkeit, als ein Knecht, nach Willkühr strafen." *)
Die Beantwortung der folgenden Fragen wird nochmehrcres auch hierhin gehöriges aufklären. Unterdessenglaube ich genug bewiesen zu haben» daß das natürlicheZwangsrecht des Herrn Wieland, welches nothwen-dig überall Statt finden soll, wo die Menschen nichtVieh oder Feuerländer sind, weder bei den Wilden, nochbei den Barbaren so nothwendig scheine, und daß alsodie Menschen wohl nicht überall eben so unumgänglicheines Herrn und Gebieters, als die hülflose unvernünf-tige Kindheit eines Vaters bedürfen möchte.
Zweite Frage:**) Wie lange gab es (al-
*) MLstrs Osnab. Gesch. K. 19.
") D. Merk. 1777. Nov. S. 125.