ten Standes unnütz, im zweite» das Uebergewicht desselben ent-schieden.
Die Gemeinen, um den Besitzstand zu erringen, luden diebeiden anderen Stände ein (8. Mai 1789), die Vollmachten allerGlieder deö Reichstages i» einer allgemeinen Versammlung zuuntersuchen. Adel und Geistlichkeit schlugen dieses Begehren ab.Langwierige Unterhandlungen folgten. Endlich erklärte der be-reits durch den Uebertritt mehrerer Glieder der niederen Geistlich-keit verstärkte dritte Stand (17. Juni) auf de,«-Antrag desAbbä Sieyes sich zur Nationalversammlung; ein großerSchritt, das erste, imposante Erscheinen der neuen Ordnung derDinge.
Große Freude im Volk, aber auch große Bewegungen unterdem Adel und der Geistlichkeit, große Unruhe am Hose waren dieFolgen des kühnen Beschlusses. Eine königliche Sitzung wardangekündigt, und bis dahin der Ständesaal geschlossen. Aberdie Deputirten — unter ihrem ersten Präsidenten Baill» —versammelten sich einmal in dem Ballhause, das anderemal inder Kirche des heiligen Ludwig (20. u. 22 . Juni), und schwu-ren, vereint zu bleiben, bis die Wiedergeburt des Staates vollen-det wäre. I» der letzteren dieser Sitzungen trat der größere Theilder Geistlichkeit zu den Gemeinen über. Mehrere dieses Standeshatten es schon früher gethan.
Die königliche Sitzung fand statt (23. Juni)'. Der Kö-nig, von den Aristokraten verführt, hielt eine Strafrede an dieDeputirten des Volkes. Er-wolle sich selbst und allein als denRepräsentanten der Nation betrachten, und alles Zweckdienlicheallein anordnen, falls die Nationalversammlung seinem Sinn ent-legen handle. Er befehle, daß nach Ständen, nicht nachKöpfe» gestimmt, und daß die Berathung hinfort in drei beson-deren Kammern gepflogen werde. Uebrigens erneuerte er die3 usage der von der Nationalstimme als dringendst anerkannten
Reformen.
Räch der Entfernung des Königs verblieb der dritte Stand(mit einem Theil der Geistlichkeit) in dem Sitzungssaal. Einköniglicher Bedienter erschien, um den Befehl des KvnigS, daßdie Versammlung sich trennen solle, zu wiederholen. I» diesem