wohl »klärte die gesetzgebende Versaimnlung nach verflossenerFrist (1792. Jan.) den Grafen von Provence der Regent-schaft für verlustig, die Prinzen von Cond« aber und die üb-rigen Häupter der Ausgewanderten für wirklich angeklagt. Gleich-zeitig mro der Nationalgerichtshof zu OrleanS in Thätigkeitgesetzt.
Gleiche Strenge fan-d gegen die daheim gebliebenen eid-scheuen Priester statt. Und auch durchaus gerecht war derBeschluß, welcher die eidweigernden Priester der ihnen vom Staatertheilten Pension verlustig erklärte, fle von ihrem bisherigenAufenthaltsort entfernte und gegen die Unruhestifter Gefängniß-strafe anSsprach. Aber der schwäche König, auch in den fanati-schen Priestern die Diener des Altars ehrend, verwarf den Be-schluß. Mit Entrüstung vernahm, die Nation diese Weigerung,und mit wohlbeqründeter Sorge. Denn man bewirkte weiter,-daß nur ungeschworene Priester dem König sich nahen durften,wodurch seine Herzensgesinnung- die der Revolution»trotz allerfreundlichen Versicherung abholde, deutlich an'S Licht trat.
Die neugewählten Häupter von PariS, Pethion der Maire,und Manuel, der Procureur Syndic, gehörten beide der jakobi-nischen Partei an. Durch sie gewann die demokratische Richtlingdie Oberhand in der, auch jene deS Reichs bestimmenden Haupt-stadt. Mehr und mehr faßte die gesetzgebende Versammlung fürden König kränkende Beschlüsse, mehr und mehr wurden Formenund Ton ihrer Verhandlungen herrisch und verletzend. 1 Die Kon-stitution bewilligte dem König eine besondere Garde von 1YV0Mann. Bald ward sie wieder aufgelöst durch einen Beschluß dergesetzgebenden Versammlung (1792. 29. Mai), welchem der Kö-nig, muthlos gemacht durch die Vorstellungen seiner Minister, dieGenehmigung zu versagen nicht wagte. Denn nicht länger saßenim Ministerium die Männer seines Vertrauens und seiner freie»Wahl,
Dieselben hatten sämmtlich ihre Stellen niedergelegt, theilsfreiwillig, theils gezwungen. Delessert, Minister des Aeußern,ward stlbst vor den hoben Gerichtshof zu OrleanS gestellt. Keinköniglich Gesinnter wagte jetzt mehr so gefahrvolle Stelle zu be-kleiden; auch die rein konstitutionell Gesinntem wagte» es