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Kurfürst von Baden, der Herzog von Eleve und Berg (Mu»rat), der Landgraf von Darmstadt, die Fürsten von Nassau,von Hvhenzollern, von Salm (alle drei in gedoppelter Linieauftretend), von Jsenburg, Lichtenstein, Aremberg undder Graf von der Leyen waren die ursprünglichen Glieder deSsogenannten „Rheinbundes," welcher unter dem Protekto»rat des Kaisers Napoleon sich vvin Reichsverband lossagte,daS Souverainetatsrecht der Verbündeten aussprach, und«ine große Anzahl ehemaliger Mitstände deS teutschen ReichS desHoheit seiner Glieder durch einen Machtspruch unterwarf. DieVerbündeten nah»ien hiernach neue Titel an: so der Kurerzkanz»ler jenen des Fürsten Primas, Baden, Berg und Darm»stadt jenen der.großherzoglichen, Nassau der herzvgli»che n Würde. Der Bundestag, aus zwei Kollegien, dein könig«lichen und fürstlichen, bestehend, sollte in Frankfurt unter demVorsitz des Fürsten Primas rathschlagen, jedoch der Svuveraine»tät der Glieder keinen Eintrag thun, Den Fürsten Primas solltein Zukunft der Protektor ernennen. Dabei ward, unter den)Namen einer Allianz, die Verpflichtung statuirt, Frankreich istjedem Landkrieg mit 63,000 Mann, vertheilt auf die einzelnenBundesglieder, Hilfsdienst zu leisten; Augsburg und Lindauwurden zu Waffenplätzen bestimmt.
Die Errichtung dieses BundeS ward ungesäumt durch bettfranzösischen Geschäftsträger Bacher dem Reichstag in Regen?»bürg angezeigt (1. Aug.), mit der Erklärung, daß Frankreich«in teutsches Reich nicht länger anerkenne. Dieses teutsch?Reich verschwand hiedurch plötzlich und geräuschlos. KaiserFranz legte seine Abdankungsurkunde vor (6. Aug.), und daStausendjährige Kaiserthnm Karls deS Großen erlosch. - --
Die paciscirenden Fürsten beschränkten sich auf ihr? eigen? !Erhaltung nicht. Die Urkunde ihres Bundes sprach zugleich bi? ^Unterwerfung allererst der Reichsstädte Nürnberg «nvFrankfurt, dann aber noch einer Menge von Mitständen, end-lich auch sämmtlicher schwäbischen und fränkischen und Nochübrigen rheinischen Reichstitter auS, Die in oder zwischenden Ländern der Rheinbundesfürsten gelegenen Gebiete Und Be»ßtzungen aller dieser Fürsten und Herren wurden unter die Sott»