4. Zinseszinsung der Steuerspesen.
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2. Specialgleichungen für die Zinseszinsung der Steuerspesen.
In den nachstehenden Specialgleichungen ist die Unterscheidung zwischen „ßvollständig vernichteten und das (ß -f l) te Holzobject“, „ß Holzobjecte“ und „Massiv-bau von der Bestanddauer N“ nicht gemacht worden, weil die nachstehenden allge-meinsten Formeln durch blosse Aenderung der Exponenten von y in die besonderenGleichungen übergeführt werden können.
Es darf hier nicht unerwähnt bleiben, dass die nachstehenden Formelnfür die Steuerzahlung pro Semester und Quartal nicht den mathematischenGrundsätzen der Zinseszinsenrechnung entsprechen, jedoch für Rechnungendes bürgerlichen Lebens allgemein üblich sind. Ihnen sind im Punkte 3die nach mathematischen Grundsätzen aufgestellten Formeln angereiht.
A. Steuer wird per Jahr im Vorhinein bezahlt.
ßn + r
LXXXIX
ß. Steuer wird per Semester im Vorhinein bezahlt.
1 _s^ /j JP_\_
2 100 M + 200/ ' / n \
P \2[ßn + Y ]
LXXXXI
C. Steuer wird per Quartal im Vorhinein bezahlt.
“± 1UU \ 'i'JU/ r, \ n \ 1
V 1 + Wo) - 1
P \4[ßn -j- Y ]
LXXXXII
D. Steuer wird per Jahr im Nachhinein bezahlt.
LXXXX
F. Steuer wird per Semester im Nachhinein bezahlt.
p h2[ßn + Y ]
2 ' 100
LXXXXIII
F. Steuer wird per Quartal im Nachhinein bezahlt.
P \4[ßn + r]
4‘100
LXXXXII