110 IV. Abschn.: Math. Entwicklg. v. Hauptgleichgn. f. d.Zinseszinsung d. Regiespesen.
Durch Zusammenziehungen der Gleichungen 120 und 121 erhaltenwir die allgemeinste Form der Grundgleichung, welche lautet
W,
y ßll -i t|r —i - v |
u y
10
+ I) y
tu y
+1 y
+
U y
i' f.v"| lind
n l G)’ ,
+s|Mr y 1
y
+
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. V 100 '
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m
3
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4
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/ 100
(
'-lonl _i
y — 1
y — l
"h
. . . ciii.
S() = -
- [y°] und y*
Zu vorstehender Schreibweise | , welche in Ermang-
lung eines anderen Hilfsmittels gewählt wurde, ist zu bemerken: A [y°] sollheissen, man summiere alle Posten, bei welchen die in [[] stehenden y Po-tenzen grösser oder gleich Null sind. Jener Coefficient der ersten y Potenz,welche mit dem Exponenten Null oder einem negativen erscheint, ist aus-zunutzen soweit, dass der Exponent der im Zähler stehenden y Potenz mit
den vorhergegangenen ^ ^ Exponenten die Summe y ergiebt.
Die Berechtigung dieser Beschränkungen geht aus folgendem hervor:
10 ist die erste Periode, ^y — die Zeit, während welcher die ausder ersten Periode stammenden Gesammterhaltungsspesen auf Zinseszinsliegen, ^y — n^ entstand aus
y — — - 10‘ 100
15n
100
stellt also die um 2 Perioden verringerte Zeit dar. Nachdem diese Periodenim allgemeinen nicht ohne Best von y zu subtrahieren sein müssen, kanneiner der Exponenten der y Potenzen auch negativ werden. In diejenigeErhaltungsperiode, welche den Exponenten negativ macht, fällt das Ende
der Zeit y. Der Ausdruck der [ ] y Potenz ist der Zinseszinsungsfactor;eine Zinseszinsung findet aber erst von Ende der Periode ab statt, sonach