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Band II.
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II. Abschnitt. Begriff und Arten des Werthes. III. Subjeetiver u. objectiver. 13

barkeit, ferner auf die Seltenheit und auf die zur Herstellung der Sachenothwendige Arbeit. Diese Erklärungen enthalten wohl etwas Wahres, sindaber unvollständig. Der Werth setzt sich zusammen aus der Stärke derWünsche und der Schwierigkeit in der Erwerbung oder Erzeugung desGegenstandes.“

Es lässt sich nun leicht erkennen, dass auch nach obiger Entwickelungdes Begriffes des Werthes verschiedene Arten des Werthes unterschiedenwerden können, wie wir es in unseren Ausführungen gethan haben.

III. Subjeetiver und objectiver Werth.

(Nach Professor Dr. Fr. J. Neumann.)

Im Gegensätze zu einer grossen Zahl von Nationalökonomen, die zwischenGebrauchswerth und Tauschwerth eines Gutes unterscheiden, bekämpft Neu-mann den Begriff Gebrauchswerth als unhaltbar, weil auch das Tauscheneine Gebrauchnahme des Gutes darstellt, sonach der Tauschwerth mit demGebrauchswerthe zusammenfällt. Neumann empfiehlt sonach eine Unter-scheidung des Begriffes Werth in subjectiven und objectiven Werth.

A. Subjeetiver Werth.

Die Bedeutung für das Interese bestimmter Personen, welche derVerfügungsgewalt über ein Gut beigelegt wird, heisst der subjective Werthdieses Gutes.

Wesentlich für den Begriff des subjectiven Werthes ist die Beziehung desGutes zu einer bestimmten Person.

Wie leicht zu erkennen, schliesst der Begriff des subjectiven Werthesden Gebrauchswerth ein. Der subjective Werth lässt ein Messen nicht zu-„Spreche ich von Werth in subjectivem Sinne, indem ich z. B. sage: DiesesGeschenk oder dieses Andenken ist für mich von grösserem Werthe alsjenes, so ist schon um der Mannigfaltigkeit und des Wechsels der in Betrachtkommenden Empfindungen willen Maass und Messen ausgeschlossen. InFällen dieser Art dem einen Dinge etwa 1 1 j s - oder 1 () . mal so viel Werthbeilegen zu wollen, als einem anderen, wäre gerade so thöricht, als z. B. einemjungen Mann 1 hg mal so liebenswürdig oder eine junge Dame 1 mal soanmutig oder geistreich zu finden, als andere.“ (Neumann.)

B. Objectiver Werth.

Nach Professor Dr. Neumann ist der objective Werth zu scheiden in:

1. „gemeiner Vermögenswerth“ oder „gemeiner Werth“ schlechtweg.

2. in „Tausch- oder Kaufwerth“ in objectivem Sinne und

3. in Ertragswerth in objectivem Sinne.