28 III. Abschnitt. Begriff und Arten der Preise. I. Preis.
Nehmen wir an, er gravitire nach den kleinsten nothwendigen Kosten,dann fällt er unter die Kosten der Producte mit höheren nothwendigen Kosten,und diese müssen den Markt meiden. Ist der Markt dann nicht genügendversorgt, so steigen die Preise aus früher wiederholt erörterten Gründen, undnunmehr können die früher verdrängten Producte wieder auf dem Markt er-scheinen. Es ist nicht anzunehmen, dass dieses Spiel sich oft wiederholt,sondern vielmehr, dass die Preise nach den höchsten nothwendigenKosten jener Producte gravitiren, welche herangezogen werden müssen, umden Bedarf zu decken.
„Wir sehen also zwei Gesetze: Falls die bezügliche billigste Productions-art in einem dem Bedarf entsprechenden Maasse ausgedehnt werden kann,tendirt der Preis dahin, sich dem Betrage derjenigen Kosten zu nähern,welche nach der billigsten Productionsart nothwendig sind; falls jeneVoraussetzung dagegen nicht zutrifft, dahin, sich dem Betrage jener Kostenzu nähern, welche nach der zur Befriedigung des Gesammtbedarfes nochin Anspruch zu nehmenden theuersten Productionsart erforderlich sind.“(Neumann.)
Aus dem ersteh Gesetze ergiebt sich die Verdrängung mancher Zweigeder Kleinindustrie durch billiger arbeitende und beliebig ausdehnbare Gross-industrie. Aus dem zweiten aber die Thatsache, dass jene Industrien, welchein Folge ihrer günstigen Lage, guten Transportverhältnisse, billigeren Arbeits-verhältnisse etc. billiger produciren als andere, einen Mehrgewinn gegenüberjenen erzielen, der wie eine Bente in die Erscheinung tritt. Da nun imgeschäftlichen Leben der Eigennutz vorherrscht, so ist man bei oberflächlicherBetrachtung leicht zu der Annahme geneigt, dass die Preise gleichsam dasBestreben haben, sich mit den nothwendigen Kosten im erörterten Sinne inUebereinstimmung zu setzen. Es lässt sich aber nachweisen, dass Fälle, wodie Preise von den gewissen nothwendigen Kosten erheblich differiren, ebensohäufig sind, wie jene Fälle, wo sie nach diesen nothwendigen Kosten gravitiren,ja dass sogar in vielen Fällen aus wirthschaftlichen Gründen das Erstere an-gestrebt werden muss.
B. Preisbestimmung nach dem Werthe.
Es ist zweifellos nur recht und billig, dass man jene Arbeit, jeneLeistung oder jenes Gut, aus dem wir grösseren Vortheil ziehen, das unsmehr zusagt und mehr subjectiven Werth besitzt, mit einem höheren Preisebezahlen als Güter oder Leistungen gleicher Art, die uns weniger befriedigen.Es erscheint also eine Preisgestaltung nach dem Werthe hier entschiedenberechtigt.
Für manche Leistungen insbesondere ist eine Preisbestimmung nachdem Werthe geradezu nothwendig. Neumann führt hierfür einige Beispieleals Beleg an.