Bund mit Karl IX.
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auch jetzt beobachtet, die Dauer desselben festgesetzt auf 7Jahre nach des Königs Tod; auch sollen während der Dauereines Krieges nur mit Bewilligung der Obersten und Haupt-leute die Schweizertruppen dürfen getrennt werden (also wardoch eine bedingte Trennung gestattet), und der Schlachtsold solltealsobald nach gelieferter Schlacht und auf alle Fälle vor der Rück-sendung der Truppen bezahlt werden. *°°) Die französischenAmbassadoren gaben sich alle Mühe, Bern dazu zu bringen, demBunde beizutreten. Sie stellten ihnen vor, wie große Unglücke dieGlaubenstrennung °h.in Frankreich hervorbringe, sie sollten sichdaher hüten, sich so schroff von den Katholiken zu trennen. DieAmbassadoren zeigten Geneigtheit, Genf auch in den Bund auf-zunehmen, die Wadt durch einen Beibrief einzuschließen unddie Verwahrung zuzulassen, daß man, im Falle der König dieHugenotten bekriegen würde, an nichts gebunden sein sollte. EinePartei hielt es für Sünde, sich wieder mit Fremden zu verbinden;man müsse im Gegentheil dem Himmel danken, davon erledigtzu sein; man solle nur betrachten, wie sehr die Bevölkerung zu-genommen habe, und daß deßwegen auch das Volk gegen dieseVerbindungen sei.
Die Ansichten der Staatsmänner überwogen die theologischenBedenken, und den 10. Jänner entschloß sich der Rath zur Ver-einigung, insofern die Gemeinden auch beistimmen würden.Er theilte diesen Entschluß mündlich den Ambassadoren und derTagsatzung mit. Die Gemeinden wurden nun versammelt, umihre Meinung abzugeben. Mitglieder des großen Ratheö undAmtleute wurden von den Gemeinden ausgeschlossen: den Geist-lichen wurde es freigestellt, ihnen beizuwohnen oder nicht. Sonn-tags den 18. Hornung versammelte sich der große Rath inBern, dem alle Amtleute bei ihren Eiden aufgeboten wurden,
*°°) Sammlung der Bünde. S. >96.