130 Einleitung.
daß den alten Gesellen wegen ihren Anforderungen Genügegeleistet werde;
daß die Beschwerden abgeschafft werden, welche in neuererZeit den schweizerischen Kausteuten auferlegt wurden, undnamentlich die Floretseide und die Büratten, die in Zürichverfertigt werden, zollfrei können eingeführt werden;
daß der König den Zollikofern von St. Gallen die 21 BallenSaffran, die ihnen 1568 gestohlen wurden, sammt demErsatz der Unkosten zurückstellen lasse und den la Fortunaanhalte, ihnen die 4000 Kronen zu erstatten, die er ihnengenommen habe;
daß der König möge die Gebrüder Pellizari auf freien Fußstellen, welche in Lyon, dem Bunde zuwider, in Gefangen-schaft gelegt wurden und dem Mann von Divis sein Pferd,Karren und die Ladung zurückgestellt werden, welche ihmzu Versoir genommen wurden;
daß Se. Majestät die Güte habe, zu bestimmen, wohin mandie Verbrecher schicken solle, welche der König auf seineGaleeren aufnehmen wolle;
endlich, da den Freiburgern anstatt Sonnenkronen nur Drei-frankcnstückc bezahlt wurden, so möchte dieses nicht mehrstattfinden. 130 D
Die Voten erbitten sich die Antwort auf obige Beschwerden
noch vor dem BundcSschwur.
Der Herr von Die brachte die Versicherung des Königs, daßer Alles, was in dem Bund enthalten sei, treulich halten wolle; erwünsche aber, daß, wenn er auch nicht allen Begehren entspre-chen könnte, sie doch des folgenden Tages, Sonntag den 20. Wein-
"») Der Ecusd'or galt damals 3 Livres, 3 Sott, .und der Franken vonSilber 1 Livre, 1 Sol; man hatte also einen Verlust von 2 Sottauf jedem Ecusd'or. Almanach des Monnaies. 1789.