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Erster Band.
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Ein leitung.

des Herzogs von Bouillon zu sichern. Die neuen VersucheSavoyens, sich Genfs zu bemächtigen, und der Krieg, der darausentstand, bewog Zürich, sich dem Bunde Berns und Solothurnsmit Heinrich M., den sie 1579 zum Schutz von Genf errichtethatten, anzuschließen. Hierüber wurden folgende drei Urkundenausgestellt: In der ersten, vom 25. August 1605, erklärt Zürich,daß, da ihre Verbündeten von Bern und Solothurn im Jahr1579 mit dem König Heinrich III. einen Vertrag gemachthatten zum Schutz und der Erhaltung der Stadt Genf, mildemVorbehalt, daß andere Orte der Eidgenossenschaft auch könnenAntheil daran nehmen, und da sie einsehen, wie wichtig dieErhaltung von Genf für die ganze Schweiz sei, und daß ihrWohlstand nicht leicht könnte mehr gefährdet werden, als wenndiese Stadt in andere Hände käme, so haben sie sich mit demWillen des Königs und Vorwissen ihrer Bundesgenossen vonBern und Solothurn entschlossen, diesem Bunde beizutreten.Durch die zweite Urkunde, vom 12. Christmonat 1605, giebt derKönig Heinrich I V. seine Ratifikation wegen dem Einschluß Zürichsin den bemeldeten Bund, und endlich durch die dritte Urkunde,vom 2. Heumonat 1606, wird bezeugt, daß Konrad Großmann,Bürgermeister, und Johannes Escher, Seckelmeister, von Zürichund Johannes Sarazin, Alt-Spndik, von Genf, zu Handen desKönigs von Frankreich, und Ludwig Lefevre, Herr von Caumar-tin, zu Handen des Standes Zürich diesen Bund beschworenhaben. IS7 }

Wir sehen aus der Instruktion, welche der König dem Herrnvon Caumartin gab, wie sehr er besorgt war, den spanischenEinfluß in der Schweiz und in Graubünden zu vermindern,und mit welcher Sorgfalt er suchte, die Eintracht in der Schweiz

>'«) Ztirlauben Tom. VI. p. 231.

>-') Spon Tom. 111. P. 516 - 526.