Band 
Erster Band.
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Vertrag des zürcherischcn Rathes. 14ii

mit Zürich verbunden, sei von Frankreich tüchtig unterstütztworden; den sichern Besitz des Wadtlandes verdanke Bern auchdiesem Staate, und Mühlhausen die Befreiung von den Placke-reien Österreichs, und so oft in der Schweiz sich Zwietracht erho-ben, habe Frankreich gesucht, sie zu vermitteln, weil diesem Staatgar viel an der Eintracht der Schweiz gelegen sei. Früherwaren die in Frankreich stattgcfundenen Verfolgungen der Huge-notten einer der Hauptgründe, warum Zürich keinen Antheilan den Bünden nahm. Dieses habe sich nun ganz geändert, «

und wenn Zürich jetzt dem Bunde beitrete, so werden die Re-formirten in Frankreich sich darüber freuen; denn der Schutzfür sie vermehre sich in dem nämlichen Verhältniß, so wie einegrößere Anzahl Reformirter mit Frankreich verbunden seien.

Der Bund selber enthalte nichts, das abhalten könnte, ihm bei-zutreten, da die Schweizer an Frankreich nur Truppen geben,um es vor fremden Einfällen zu schützen, und nur freiwilligeWerbung auf Unkosten des Königs stattfinde; hingegen, wenndie Schweiz in Kriege verwickelt würde, oder wenn in Frank-reich die Reformirtcn wieder sollten verfolgt werden, so müssedie reformirte Schweiz nicht nur keine Truppen liefern, sondernkönne auch diejenigen, die schon in Frankreich seien, zurückbe-rufen; auch sei der Bund nur so lange der König lebe, beste-hend. Zürich habe versprochen, dem König Truppen zu liefern,ob der Bund zu Stande kommc oder nicht. In diesem Fallhätte die Staatskasse keinen Nutzen davon; im Fall aber, daßman dem Bunde beitrete, so habe der Staat die Pension zu ge-nießen. Alle Orte der Eidgenossenschaft und Zugewandte habenden Bund angenommen und haben eben so wenig als ZürichLust, ihre Freiheit zu verkaufen. Der Bcibrief sichere Zürichnicht nur zu, daß man keine Hülfe gegen die Neformirten leistenmüsse, sondern auch, daß die in dem Vorbehalt des Papstes