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Erster Band.
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180
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Buch >. Kapitel I.

und wie man die Sache vorbereiten könnte. Klar sei es, daßzum Wohl des Landes bei dem nächsten Erlöschen des Regenten-stammes man dem Gesetz Gewast. anthun müsse.

Das Angenehmste wäre wohl, sich als Republik zn prokla-miren und als Kanton sich mit der Schweiz zu vereinigen; aberdieses fände im Lande selbst, wie bei den Kantonen so vieleSchwierigkeiten, daß man gar nicht daran denken dürfe. Wieder un-ter die landvögtliche Regierung zurückzutreten, dazu ermunterte diegemachte Erfahrung nicht. Es würde ihm selbst schwer fallen, inein schlechteres Verhältniß herabzusteigen. ,3 ) Man müsse alsoeinen Prinzen aufsuchen, der im Stande wäre, das Land zuschützen und ihm Gutes zu thun, aber weit genug entfernt, daßer nicht leicht schaden könnte, einen Prinzen, der in ganz Europahochgeschätzt wäre als anerkannter Vertheidiger der zeitlichenund geistigen Freiheiten der Volker, und er glaube, einen solchenin dem Prinzen von Oranien, Wilhelm Heinrich von Nassau,welcher noch die Rechte und Titel des alten Hauses Chalons-Orange besitze, gefunden zu haben. ") Der Kanzler verfertigteüber diesen Gegenstand ein Memorial, welches er durch seine,in Holland dienenden Söhne dem Prinzen übergeben ließ, deres gütig aufnahm und bei dem Frieden von Rpßwick erklärte,daß er Rechte habe auf Neuenburg. Er ließ zugleich durch seinenGesandten erklären, er sei überzengt, der König von Frankreichwerde die Forderungen des Prinzen von Conti, daß Neuen-burg unter der Gerichtsbarkeit des Parlaments von Paris stehe,nicht unterstützen, sondern den neuenburgischen Gerichten freienLauf lassen.

Schon zu dieser Zeit hatte Bernden Johann Friedrich Willading.

- Alt-Landvogt von Aarwangcn, nach Neucnburg geschickt, genaue

'S) De me faire d’évèque meunier.

Mémoires sur le Comté de Neucliatcl par le Clianccllicr de Mont-mollin. Neucliatcl 1831. Bd. 1. S. 19« und f.