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Buch 1. Kapitel ».
über Neuenburg gesprochen, daß beide Parteien durch Advoka-ten ihre Vortrage sollten halten lassen, was auch der König vonFrankreich gebilligt und dadurch die Jurisdiktion dieser Tribu-nalien anerkannt habe. Wie es aber mit der Wahl hergegangensei und ob sie sich darein gemischt haben, wollen sie den Herrenvon Ncucnburg zu erzählen überlassen.
Nachdem aber der König von Preußen durch Urtheil des an-erkannten Richters zum Grafen von Neuenburg und Valanginerwählt worden, und die Berner in Folge dessen den preußischenGroßbotschafter durch eine Gesandtschaft und den König durch Schrei-ben haben beglückwünschen lassen und ihn als ihren Verburger-rechtetcn anerkannt haben, habe der preußische Großbotschafter ihnendie Mittheilung gemacht, daß der König von Frankreich alle»Handel mit Neuenburg gesperrt habe und mehr Ungemach zubesorgen stehe. Deßwegen habe er ihnen vorgeschlagen: 1) daßsie ihre Wachtfeuer und Mannschaft in Bereitschaft halten; 2)daß sie laut Bürgerrecht 200 Mann nach Neucnburg legen;3) eine evangelische Konferenz ausschreiben, und 4) daß dieevangelischen Orte von dem französischen Ambassador die Auf-hebung der Sperre begehren. Sie haben nun beschlossen, inFolge des Bürgerrechts von 1406 diese 4 Punkte zu bewilligen.Wenn nun die Grafschaft Neuenburg eine Vormauer der Eid-genossenschaft und Bürger zu Berit sei; wenn auch die Neucn-burger dem ewigen Frieden und dem Bund mit Frankreich,auch dem Ryßwicker Frieden einverleibt, als ein Theil der Eid-genossenschaft und zu jeder Zeit als ein neutraler Stand betrach-tet worden, auch nach ihren Gesetzen und Ordnungen verfahrenseien, und wenn Bern keine Bünde noch Verträge verletzt habe,so können sie nicht begreifen, warum Frankreich also verfahre,noch dulden, daß Frankreich sich dieser Grafschaft und des Bie-lersees bemeistere. Sie ersuchen deßwegen die evangelischenOrte, daß sie ihnen helfen, dem französischen Ambassador dar-