Fortsetzung der Denkschrift von St.Saphori». i lit
reich folgen, so wäre es nützlich, die Hülfe jedes Kantons be-sonders zu bestimmen, weil dann, wenn einer seine Schuldigkeitnicht thäte, man ihm die Begünstigungen entziehen könnte, ohnedie andern zu beleidigen.
Man sollte nur unter der Bedingung zugeben, daß die Schwei-zer sich nur zur Vertheidigung verpflichten, wenn sie sich auchgegen Frankreich nur verpflichten würden, zur Vertheidigungderjenigen Länder zu dienen, welche Frankreich vor dem Jahre1666 besaß.
Das beste Mittel aber, das Kapitulat zur Vertheidigung desMailändischen nützlich zu machen, wäre gewiß, wenn man esmit der ganzen Schweiz abschlöße.
Wolle man einen günstigen Traktat mit der Schweiz schließen,so müsse man ihr auf indirektem Wege die Nützlichkeit davonbeweisen und abwarten, bis sie denselben selbst begehre.") -
Diese Schreiben, nebst dem früher erwähnten über den Planzur Eroberung der Freigrafschaft, mögen die Ursache gewesensein, daß, wie früher gemeldet wurde, Herr von St. Saphorinden 12. März 1707 als österreichischer Geschäftsträger bei denevangelischen Eidgenossen akkreditirt wurde.
Der nämliche Herr von St. Saphorin äußerte sich in einemBrief vorn 29. März 1707 an Herrn Buol, daß das Toggen-burger Geschäft immer noch sehr verworren sei, und die allzu-großen Künsteleien des Herrn von Thurn die Angelegenheitseines Herrn viel mehr verschlimmert haben, als wenn man ein-facher zu Werke gegangen wäre. Bern habe sich sehr beflissen,die Sache beizulegen und dem Abte eine vernünftige Oberherr-schaft zu erhalten, ja beinahe mehr, als er nach dem strengenRechte hätte fordern können. Ohne die Dazwischenkunst von
»») Exc. Bd. V. S. 211.