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Zweiter Band.
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Schreiben des St. Saphorin an Herrn Buol. 121

sich in Besitz derjenigen Rechtsame setzen können, die klar er-weislich ihnen entzogen worden seien.

Darüber ganz einverstanden, haben Bern und Zürich die bei-den obgenannten Herren von Zürich, nebst den Herren vonMuralt und Willading, an den Abt abgeordnet, um ihm dieseszu erklären. Der Abt habe in Unterhandlungen eintreten wol-len, wozu aber diese Herren nicht bevollmächtigt waren. SeineÄußerungen seien aber so gewesen, daß sie damit zufrieden ge-wesen wären, wenn sie ihm getraut hätten. Darauf haben sichdie Toggenburger in Besitz ihrer Freiheiten gesetzt, ohne wederden Abt, noch Schwyz und Glarus darum zu begrüßen. Dieses,schreibt St. Saphorin, sei die jetzige Lage des Geschäftes. "0

Den 27. April 1707 berichtete der Nämliche dem GrafenStahremberg, daß das Toggenburger Geschäft sich immer mehrverwickle; daß die beiden Religionstheile, die früher einig wa-ren, nun sich solchergestalt getrennt haben, daß es an dem letztenOsterfeste zu Thätlichkeiten gekommen, wobei es auf beiden Sei-ten Verwundete und Todte gegeben. In Bern gebe man ZürichSchuld, weil dieser Stand, zu hitzig in Religionssachen, die re-formirten Toggenburger zu Neuerungen aufgemuntert habe;indessen, obschon man Zürich tadle, werde Bern diesen Standdoch nicht stecken lassen, wenn er ernstlich kompromittirt würde.Diese Religionsstreitigkeiten seien aber bälder gestillt worden,als man es erwartet hatte, weil der von beiden Religionsthei-len zusammengesetzte Landrath dieses Geschäft mit einer Klugheitund Entschlossenheit entschieden habe, wie man es von solchenLeuten nicht erwartet hätte. * 7 )

Die immer zunehmende Verwickelung dieses Geschäfts im Jahr1708 veranlaßte die katholischen Stände, nebst katholisch GlaruS,

Exc. Bd. v. S. 212.A. a. O. S. 213.