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Zweiter Band.
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Buch 11. Kapitel 1.

sei, Zürich und Bern zu erschrecken und sie zu bewegen, sich mitdem Abte zu verständigen; wenn man aber die anerbotene Me-diation von Trautmannsdorff annähme, so würde man dadurchdie Rechte des Reichs auf das Toggenburg anerkennen undTrautmannsdorff Mittel zu vielerlei Intriguen geben. Jedenfallsmüssen Zürich und Bern sich so verhalten, als ob der Ton desBriefes wahrer Ernst wäre.

Dann rieth er, ein Faktum aufzusetzen, worin erstlich bewie-sen werde, daß das Toggenburg stets zur Schweiz gehört undihre Vorschriften befolgt habe, ohne daß seit hundert Jahren dasReich irgend eine Judikatur übte, und zweitens ein Gemäldeder Plackereien des Abtes gegeben werde.

Dieses Faktum soll man an alle protestantischen Fürsten desReichs schicken, damit, wenn der Vizekanzler das ToggenburgerGeschäft in Regenöburg vorbrächte, sie schon Kenntniß davonhaben. Besonders wichtig wäre es, wenn Preußen sich des Ge-schäftes annähme. Man müsse aber an den König selbst schrei-ben und den Brief durch den Grafen Metternich abschicken, mitder Bitte, daß er ihn empfehle.

Es sei ebenfalls nöthig, sich an die Königin von Englandund an die Generalstaaten zu wenden; das Schreiben an ersteremüsse man an Herrn von Stanyan schicken, nebst einer französi-schen Übersetzung des Faktums.

Man solle Antwort an den Kaiser verschieben, bis die Königinvon England und die protestantischen Fürsten sich der Sachewerden angenommen haben, weil dann der Wienerhos wahr-scheinlich dem Abte von St. Gallen befehlen werde, Friede zumachen. Dann sei es aber Zeit, daß Zürich und Bern Handdazu bieten, wenn der Friede durch einen unverdächtigen Ver-mittler unterhandelt werde.

Den 24. Wintermonat 1708 hatten die katholischen Kantone,in Antwort auf das Schreiben von Zürich und Bern vom