Es wirb beschlossen, die G efälle dem Abt zu entziehen. 137
man solle den alten Grundsatz, bei eidgenössischen innern Ange-legenheiten keine fremde Vermittlung zuzulassen, festhalten. Bernhingegen eröffnete, daß sie von Preußen Bericht haben, der Kai-ser spreche auch Neuenburg als ein Neichslehen an; da nun diekaiserliche Ansprache auf das Toggenburg ganz in die nämlicheKlaffe gehöre, so könne man auf die kräftige Unterstützung vonPreußen zählen, und es sei immerhin besser, dieses Geschäft vorals nach dem Frieden zu beendigen. Zürich stimmte dann denBernern bei; aber die Instruktion sollte erst auf der nächstenTagsatzung berathen werden.
Als es sich nun zeigte, daß die Einnahme der Schlösser imToggenburg das Geschäft zu keiner Entscheidung brachte, so be-riethen sich Zürich und Bern wieder über die Mittel, diesenZweck zu erreichen. Zürich glaubte, es werde dadurch bewirktwerden, wenn man eine Erklärung von dem Abte begehre, ober der fremden Einmischung entsagen und sich ganz der eidge-nössischen Vermittlung unterziehen wolle. Bern hingegen trugdarauf an, daß die Toggenburger die Schlösser mit Mannschaftbesetzen, und, falls der Abt auf der künftigen Tagsatzung dieVermittlung nicht annehmen wollte, seine Gefalle einziehen unddie Unkosten der Besetzungen daraus bestreiten sollten. Es wurdeauch wirklich beschlossen, diesen Vorschlag den Ständen anzu-rathen.
Vor dieser Konferenz erschien auch der General Feldmarschall-Lieutenant von Erlach bei seiner Rückkehr von Wien, und er-zählte, daß der Kaiser bei seiner Audienz über das Benehmenund die Drohungen des Grafen von Trautmannsdorff ganz er-staunt gewesen und geäußert habe: wenn die Sachen sich alsoverhalten, so werde das Beste sein, ihn zurückzurufen. 50 )
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