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Buch il. Kapitel II.
ganz ergeben seien, so haben sie beschlossen, sowohl wegen derSendung als wegen der Auswahl des Gesandten Alles demAmbassador zu überlassen. In diesem Falle würde er den Kanz-ler Besenval, den Sohn des Schultheißen, für den Geeignetstenhalten, weil er Verstand besitze, die Interessen seines Vaterlan-des wohl kenne und dem König treu ergeben sei. Er wünschezwar, daß dieses nicht nöthig werde; indessen könnte der Falleintreten, wenn die Protestanten die Meinung der Berner be-folgten. Er vernehme, daß die Konferenz von Aarau beschlossenhabe, nach Ostern eine allgemeine Tagsatzung zu versammeln,zu welcher er sich auch begeben werde, welches auch der Zustandseiner Gesundheit dann sein möchte, da das Wohl des DienstesSr. Majestät es erheische. 92 )
Während dieser Verhandlungen nahm das Toggcnburger Ge-schäft im Lande selbst eine immer ernstere Wendung. Schon den20. Hornung 1712 erließ die Sechser-Regierung dieses Landesein öffentliches Mandat, durch welches sie alle Einkünfte desKlosters St. Gallen in Beschlag nahm und einen Verwalterdarüber bestellte. Das Kloster ließ den 4. März eine Prote-station dagegen publiziren, in welcher man versprach, die ob-schwebenden Beschwerden gütlich oder durch Schiedsrichter beizu-legen und die Freiheiten, für welche die Toggenburger Beweiseliefern können, zu ehren. Durch die Aufwiegelungen der Pfarrerwar aber schon ein großer Theil des Volkes von seiner eigenenRegierung abgefallen. 93 ) Zürich setzte den 17. März Bern da-von in Kenntniß und trug darauf an, daß die Sechser-Regie-rung das Volk genau von Allem unterrichte, und nachher mitErnst, aber dennoch mit Mäßigung gegen Diejenigen verfahre,welche sich dem Mandat nicht unterziehen würden.
-N Bd. vil. S. 174.
Von Are 10. 432—4 15.