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Zweiter Band.
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Buch II. Kapitel II.

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Den 12. April erließ die Landeskanzlei der Grafschaft Toggen-burg ein Manifest, durch welches sie die Besitznahme der zweiKlöster St. Johann und Magdenau zu rechtfertigen suchte, mitder Versicherung, daß es durchaus nicht aus feindlichen Absichtengegen die katholische Religion geschehen sei. Am folgenden Tage,den 13. April, erließen auch Zürich und Bern ein Manifest,durch welches sie bekannt machten,. daß sie zum Schutze derToggenburger Truppen an die Grenze dieser Landschaft gelegthaben, aber dadurch keinen Kanton beleidigen, noch in seinenRechten schmälern wollen. 10 °)

Lucern berichtete diese Ereignisse den 14. April 1712 demGrasen du Luc. In dem Schreiben wird gesagt, daß sie mitgewohntem geziemendem Vertrauen ihm durch einen Eilbotenberichten, daß die protestantischen Stände Zürich und Bern sichmit unbefugter Gewaltthätigkeit im Lande Toggenburg benehmenund mit bewaffneter Mannschaft zu Fuß und zu Pferd in dasFeld gezogen seien. Obschon sie zwar ihrem Benehmen einenguten Anstrich zu geben suchen, so sei es doch klar, daß ihreAbsicht dahin gehe, dem katholischen Wesen Schaden zuzufügenund dasselbe wo möglich zu unterdrücken. Sie ersuchen also denHerrn Ambassador, daß er ihre Gefahr Sr. Majestät dem Königvorstellen und ihn bitten wolle, ihnen im Falle der Roth bundes-mäßige Unterstützung zu gewähren u. s. w.

Den 15. antwortete der Ambassador: Ehe er ihren Brief er-halten, habe er von den Entschlüssen der Kantone Zürich undBern durch sie selbst Bericht erhalten, und er bitte Se. Erzellenzden spanischen Ambassador, ihnen mitzutheilen, was er auf jeneAnzeige geantwortet habe. In Gcwärtigung der königlichenBefehle glaube er, nicht zu weit zu gehen, wenn er sie versichere,daß Se. Majestät sehr betrübt sein werden über den Zustand,

Diese beiden Manifeste stnd wörtlich abgedruckt in Helvetia I». 51—37.