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Zweiter Band.
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Buch II. Kapitel U.

andere Kantone das Toggenburger Geschäft den Ständen Zürichund Bern nicht ohne Rückhalt (zur Diskretion und Willkür)überlassen, so werde nichts zu machen sein. Nun habe er, dasein König ein gemeiner guter Freund und Bundesgenosse sei,vielerlei Mittel vorgeschlagen, als: eine allgemeine Zusammen-kunft oder ein Austrag (Entscheidung) des Tvggenburger Strei-kes zu bewirken; allein bald haben sie sich auf Mangel an In-struktion, bald auf andere Ausflüchte berufen, und zu nichtsHand bieten wollen, als zur Räumung von Baden oder zuBestimmung einer andern Mallstatt, wozu man wohl noch hätteeinwilligen können, wenn sie sich zur allgemeinen Entwaffnungverstanden hätten; davon aber haben sie gar nichts hören wol-len, sondern sie seien immer darauf bestanden, daß sie nurFrieden und Gerechtigkeit suchen. Da sie überdieß in Sachendes Toggenburgs nie von dem Landeseid, Landrecht und Lan-desfrieden weichen wollen, so sehe Jhro Exzellenz kein Mittelzur Versöhnung und müsse es den unparteiischen Orten anheim-stellen, dafür zu sorgen, was zu thun sei. Dann habe er diekatholischen Orte gefragt, ob sie mit Mund - und Kriegsvorrathund andern Kriegsrüstungen so gut versehen seien, wie dieBerner. Es werde schwerlich zu helfen sein, ohne daß mandas Äußerste ergreife; denn obschon sie öfter gesagt haben, siewollen den löblichen Orten kein Land oder Recht nehmen, sohaben sie doch nie das Wort geben wollen, die Stadt Badenzu sichern, wenn sie geräumt würde, und eben so wenig habensie eingewilligt, den Thurgau und die Grafschaft Baden zurück-zugeben, wenn eine allgemeine Entwaffnung stattfände, worausklar zu entnehmen, daß sie nicht gesinnt seien, den erschlichenenVortheil aus den Händen zu geben, sondern da Se. Exzellenzim Worttausch habe verlauten lassen, ob sie nicht einen Tauschder deutschen gegen die italienischen Vogteien sich wollten ge-fallen lassen, so haben sie alsobald anerboten, darüber Znstruk-