Band 
Zweiter Band.
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wird bestimmt gefordert, daß man Glarus nicht als uninter-essirt betrachte, wegen des Landrechtcs mit Toggenburg. Dadann Freiburg und Solothurn den katholischen Orten Hülfegegen Zürich und Bern zugesagt haben, so werde man vorerstihre Entschuldigung vernehmen müssen, ehe man sie als unin-teressirt anerkennen könne.

Man könne keine Instruktion geben, wie das ToggcnburgerGeschäft zu behandeln sein werde, sondern man werde sichdarüber mit den Gesandten von Zürich und den Toggenburgernverständigen müssen. Bern sei aber der Meinung, jedoch ohnedieses förmlich zu erklären, daß der Landeseid, der LandlcuteLandrecht und der Landesfrieden sollen festgehalten werden.

Wegen der Kriegskosten schlägt Bern vor, daß beide Ständeeinen Theil der äbtischen Lande so lange besetzt halten, bis derAbt die Kriegskosten bezahlt habe.

Die Beschwerden wegen der gemeinsamen Vogteien solltenabgeschafft werden.

Dann werden verschiedene Gegenstände zur Behandlung vor-geschlagen, als:

Gleichheit der Stimmen über Religionssachen in den ge-meinschaftlichen Vogteien;

daß in diesen Vogteien die Beamtenstellcn auch mit Leutenaus beiden Religionstheilen besetzt werden;

daß die Unterthanen neutral bleiben sollen, wenn die re-gierenden Orte mit einander zerfallen würden;

daß man darnach trachte, eine freie Kommunikation mitZürich zu haben, und daher einen Tausch der italieni-schen Vogteien gegen Baden und die freien Ämter vor-schlage ;

daß Baden, Stadt und Schloß, nicht mehr befestigtwerden.