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Zweiter Band.
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Berichte von du Luc un den König. 277

Macht aufgeboten hätte, daß sie im Stande wäre, ein zurVertheidigung nicht gerüstetes Königreich einzunehmen, geschweigedenn das Toggenburg.

Allerdings habe Bern durch Abgeordnete die Kantone Lucern,Freiburg und Solothurn berichtet, daß die beiden Städte nichtdie Absicht haben, andere Kantone zu schädigen; aber in einemsolchen Falle gebiete die Klugheit, immer Vorsichtsmaßregelngegen einen Überfall zu ergreifen. Ganz Europa könne sehen,welcher von beiden Religionstheilen Treu' und Glauben be-wahrt habe: ob die Katholiken, welche in den Kanton Zürichhätten einfallen können, sich aber darauf beschränkten, die Gren-zen zu bewachen, oder die zwei protestantischen Kantone, welchesich aller Besitzungen des Abtes von St. Gallen und der ge-meinen Vogteien, in denen die Stärke des Kantons Lucern undder andern katholischen Kantone bestehe, bemächtigt haben. Diekatholischen Orte hätten das Recht, Schadenersatz zu begehren;aber um einen Beweis ihrer Friedensliebe zu geben, wollen siesich Alles gefallen lassen, was man beschließen werde.

Diese Antwort habe die Protestanten aufs Heftigste erbittert,und sie haben darauf erwiedert, es sei nicht nöthig, Gründeanzuführen; sie begehren aber von den Katholiken eine Aner-kennung der Rechtmäßigkeit ihrer Eroberungen, und daß sieeinwilligen, die Unkosten zu bezahlen. Wenn dieses in Ordnungsei, so werden sie aus freundschaftlicher Freigebigkeit einen Theilihrer Eroberungen zurückgeben, unter Bedingungen, die sie fest-setzen werden. Wenn aber dieser Ausweg nicht auf der Stelleangenommen werde, so ziehen sie ihr Wort zurück und werdendie Befehle ihrer Herren und Obern befolgen.

Er zweifle nicht, daß vor Schluß dieses Briefes die katholischen Abgeordneten kommen werden, ihn um Rath zu bitten.Er gestehe Sr. Majestät, daß er in der größten Verlegenheitsei; denn er könne es nicht über sich bringen, Jemanden anzu