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Buch U. Kapitel H.
aber angerathen, daß dieses Schreiben von den Orten Zürichund Bern nicht sollte unterschrieben werden. ,S7 )
Besonders in den letzten Tagen waren die Konferenzen vielhäufiger gewesen, als fie hier beschrieben find. Den Katholikenfiel bauptsächlich die Abtretung eines Theils der freien Ämterschwer; dann begehrten sie, daß die geistlichen Ämter in Zurzachdurch Mitglieder der 5 Orte besetzt werden und die Amnestieallgeinein sein solle; ferner, daß von den Kirchengütern jedemTheil so viel zugestellt werde, als er früher genossen habe. Danun aber die Gesandten von Zürich und Bern die Theilung somachen wollten, daß an einigen Orten die Katholischen in dieUnmöglichkeit versetzt würden, ihren Gottesdienst zu halten, soerwarten sie darüber eine Erklärung der 2 Städte; denn wennsie die Katholischen unterdrücken wollten, so würden sie lieberAlles daran setzen, als in etwas nachgeben.
Auch gefiel den Katholiken der Artikel wegen der Kollature»nicht, weil das Recht eines Dritten dadurch verkürzt sei. Esbestanden jedoch die 2 Städte auf diesem Artikel, wie sie ihnabgefaßt hatten, gaben aber zu verstehen, daß man wegen Be-setzung der Pfründen in Zurzach willfahren werde.
Wenn ferner die 2 Orte von ihrer Forderung, daß derLandschreiber im Rheinthal 10 Jahre lang aus den Reformirte»und eben so lange aus den Katholischen solle gewählt werden,durchaus nicht abstehen wollen, so begehren sie, daß doch we-nigstens jeder mitregierende Ort, wenn die Reihe an ihm sei,die Wahl zu machen habe. 18S ) ,
m ) Bd. X. S. 310. Das Protokoll i» Sucent ist mehr ein Protokoll deruninteressirten Stände, als dasjenige der I Orte. Es enthält viellängere Vertheidigungen der vermeinten Unschuld der 3 Orte, die immervollkommen Recht haben wollten. Eine umständliche Analyse beiderProtokolle wäre für den Leser sehr langweilig. Wir beschränkten unsdaher auf das Wesentliche.
Bd. X. S. 291.