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Zweiter Band.
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Erörterung des Bundes.

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der Kacholike» und ein gewisses Gleichgewicht zu bewirken,welches dem Grafen nur dann gesichert erscheinen werde, wennFrankreich die Verbindlichkeit auf sich habe, dem Stärkern ge-wisse Regeln vorzuschreiben; dieses aber gedenke man bei einemallgemeinen Bunde mit der Schweiz festzusetzen. „Geben Sie„sich also die Mühe, über diesen Artikel, der nicht der unbedeu-„tendste ist, nachzudenken."

Als er dem Herrn Stadtschreiber den Rapport mitgetheilt, denihm Herr la Martiniere über seine Sendung nach Bern ge-macht habe, so habe er nicht die Absicht gehabt, daß die Herrenvon Lucern sich darüber berathen, ob sie dessen Inhalt annehmenwollen oder nicht. Er betrachte dieß als Präliminarien, und erglaube, es sei gut, daß Bern zu einem Traktat die Hand bietenwolle. Sie sollen an ihrer Tagsatzung nun berathen, ob mandiesen Unterhandlungen Folge geben wolle oder nicht.

In ersierm Falle erkläre er, daß der König, sein Herr, keinebedingte Vermittlung übernehmen werde; eine solche wäre förm-lich gegen seine Ehre. Liber Se. Majestät, stets gerecht, werde,nachdem sie von den gegenseitigen Gründen unterrichtet wordensei, nichts versäumen, beizutragen, um durch einen förmlichenTraktat eine wahre Vereinigung der Gemüther und der Herzenzu bewirken, und wenn Gott gestatte, daß derselbe zu Standekomme, so werde darin festgesetzt werden, daß der König seineMacht gegen die Zuwiderhandelnden anwenden werde. „Was„haben Sie mehr zu wünschen, als daß ein geschickter Mann,„dessen Eifer wohl bekannt ist, an einem für die helvetische Re-„publik so nützlichen Werke arbeite?"

Dann macht der Herr Ambaffador noch Bemerkungen überden Wunsch der Regierung von Lucern, daß bei Erneuerungdes Bundes die Zweideutigkeit so bleibe, wie sie im 6. Art. desBundes von 1663 sich findet. Es sei der ganzen Welt bekannt,daß die allerchristlichsten Könige nie in anderer: als in franzö-