Buch II. Kapitel HL
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lassen; aber ver König werde es nie gutheißen, weil den löb-lichen katholischen Orten an dessen Herstellung viel gelegen sei.Der Abt sei durch falsche Berichte auf die Meinung gebrachtworden, daß die Einschließung der Eidgenossenschaft in denutrecht'schen Frieden den aarauischcn Frieden einbegreife, undalso er und die katholischen Orte in dem jetzigen Zustand ver-bleiben müssen. Wenn die löblichen Orte mit dem König undandern Mächten mitwirken werden, so werde erfolgen, daß dielöblichen zwei Orte Zürich und Bern sich dem Recht werdenunterziehen müssen, oder aber man werde sie gütlich oder mitGewalt dazu bringen, da sie schwerlich von Holland oder Eng-land Hülfe erhalten werden. Es sei aber auch ganz besondersdarum zu thun, daß die katholischen Orte, wenn sie einmalwerden in den alten Stand gesetzt sein, sich so vorsehen, daß siesich selbst vor den refvrmirten Kantonen schützen können; dennes könnten dem König solche Umstände zustoßen, daß er ihnennicht jedes Mal Hülfe geben könnte, sondern mit sich selbst genugzu schaffen hätte.
Nach dieser Rede ließ der Ambassador durch de la Martinièredie königliche Vollmacht zu Abschlicßung des Bundes über-reichen"^) und äußerte sich, daß er nicht bezweifle, die schwei-zerischen Abgesandten werden mit ähnlichen Vollmachten versehensein.
Alle schweizerischen Gesandten kehrten nun in ihr Sitzungs-zimmer zurück, und nach Verlesung der königlichen Vollmachtfür den Ambassador beriethen sie sich über die Einrichtung desReversalbriefes, die Zurückstellung der von Zürich und Bernihnen abgedrängten Länder betreffend, und was man eigentlichvon Frankreich für Hülfe zu erwarten habe, wenn die prote-stantischen löblichen Orte sie unversehens überfallen würden; so-
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