Die Tagsatzung in Solothurn.
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dann solle man sich auch über die Einschließung in den Bundder protestantischen Orte, mit Ausschluß von Zürich und Bern,berathen. Man ernannte einen Ausschuß von einem Gesandtenjedes Ortes, welcher das Projekt eines Neversalbriefes für dieRückstellung aufsetzen sollte, und wegen des Einschlusses der pro-testantischen Orte in den Bund wurde Vieles dafür und da-wider gesprochen; da man sich aber nicht vereinigen konnte, soward die Sache aufgeschoben.
Sonntags den 28. April haben sich die Ausschüsse mit demReversalbrief beschäftigt; da sie aber bei reiferm Nachdenkenfanden, daß dieser Akt weniger von den Orten als von JhroErzellenz abhänge, so beschlossen sie, sich deßwegen mit demselbenzu berathen. Es wurden daher die beiden Stadtschreiber vonLucern und Solothurn abgeordnet, sich darüber mit de la Mar-tiniere zu besprechen, welche denselben Nachmittag sich zu JhroErzellenz verfügten und des folgenden Tages (29. April) invollständiger Sitzung berichteten:
„Nachdem sie Jhro Erzellenz die wesentlichsten Punkte mitge-„getheilt, welche der Tagsatzungsausschuß für nöthig erachtet„habe, so habe der Herr Ambassador dem Herrn de la Marti-„niere einen Akt in die Feder diktirt, worein aber nicht alle„Punkte aufgenommen wurden, unter dem Vorwande, daß sel-bige nicht darein gehören. Da die Herren Stadtschreiber ver-„meinten, man würde ihnen eine Kopie davon geben, habe der„Herr Ambassador erwiedert, daß, bevor er dieses thue, diejeni-„gen Stände» die ihm ihre Vollmachten noch nicht übergeben„haben, zuerst dieses nachholen müßten, oder wenigstens müßten„die gesummten Gesandtschaften ihm bezeugen, daß Alle bevoll-„mächtigt seien." Alle Kantone erklärten nun, daß sie mit Voll-machten versehen seien; nur Freiburg allein zeigte an, daß dieGesandten weder mit einem Kredenzialschrciben noch mit Voll-macht versehen seien, denn bis jetzt sei es ungewöhnlich, bei