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Zweiter Band.
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Buch II. Kapitel NI.

so viel Fleiß an dem Geschäfte arbeiten, da der König in denverbindlichsten Ausdrücken ihnen seine Zuneigung zusichere, mitder Versicherung, daß der König auch für das kleinste der ka-tholischen Orte sein Wohlwollen bewahre. Jhro Majestät werdezu Erhaltung der katholischen Stände Alles beitragen, was er-forderlich und gerecht sei. Wegen der Ausschließung sämmtlicherreformirten Orte oder der zwei Orte Zürich und Bern sei einUnterschied zu machen, weil sie nicht alle gleich intereffirt seien,und Se. Exzellenz sei von Anfang an nicht der Meinung ge-wesen, die protestantischen Orte ohne Unterschied von dem Bundeauszuschließen, in Erwägung, daß bei diesem Bund der Gedankevorwalte, alle Kantone wieder zu vereinigen, und es schwererfallen werde, alle Kantone, als nur zwei zu vereinigen.

Schultheiß Fleckenstein erwiederte, daß allerdings für dieSchweiz nichts nützlicher wäre, äls die Vereinigung und wahr-haft gutes Einverständniß zwischen allen Kantonen; dennoch feienihre Herren Prinzipale der Ansicht, daß bis zu der gänzlichenHerstellung der katholischen Kantone in den vorigen Zustand dieübrigen Orte von dem Bunde sollen ausgeschlossen sein, welchesSr. Exzellenz in den frühern Verhandlungen schon bemerktworden sei; hingegen haben sie auch die von Jhro Exzellenzvorgebrachten Bemerkungen gemacht.

Jhro Exzellenz haben dann verdeutet, es werde den HerrenGesandten nicht verborgen sein, daß die protestantischen Kantonein England, Berlin, Holland und andern Orten sich um Hülfeund Schutz umsehen.

Es sei zwischen Denen, die einem sein Eigenthum weggenom-men und es' behalten, und den Gerechten ein Unterschied zumachen. Wenn man die protestantischen Orte, außer Zürichund Bern, in den Bund einschließe, so werde man dadurch denBeweis liefern, daß man nicht die Zerstörung der Protestantenbeabsichtige. Jedoch würde es gut sein, wenn die Gesandten