Die Tagsatzung in Solothurn. 471
der Popularstände sich berathen würden, wie es ihre Prinzipaleaufnehmen würden. Der König werde in beiden Fällen denKatholiken beistehen.
Der Hauptzweck dieses Bundes sei die vollkommene Herstel-lung der katholischen Orte in ihren alten Zustand; daher könnendie protestantischen Stände, welche sich diesem Zwecke anschließen,wohl in den Bund aufgenommen werden, aber nicht diejenigen,welche sich ihm widersetzen. Die katholischen Stände wären zubedauern, wenn sie in ihrem jetzigen Zustand verbleiben müßten,denn die Übermacht der Protestanten sei zu groß und der Königkönne sie nicht gestatten, sondern er werde für die billige Rück-gabe sich auf das Kräftigste verwenden.
Der Gesandte von Uri erklärte darauf, daß sein Kanton be-reit sei, diejenigen reformirten Kantone in den Bund aufzu-nehmen, welche zur Rückgabe behülflich seien.
Auch der Abgesandte von Schwpz findet, es sei ein Unterschiedzu machen, da nicht alle protestantischen Stände sich in dervorigen Zeit gleich heftig gezeigt haben. Er gebe jedoch zu be-denken, ob die Ausschließung von dem Bund und die damit ver-bundene Ausschließung von den Privilegien sie nicht eher be-wegen würden, für die Zurückgabe behülflich zu sein.
Glarus und Appenzell erklärten, sie können zu Ausschließungihrer Mitlandleute nicht stimmen, weil es ihnen zum Nachtheilgereichen könnte und sie zudem darüber nicht instruirt seien. Sieüberlassen daher dieses ganz Sr. Majestät dem König.
Hierauf erwiederte Jhro Exzellenz, daß die Bedingnisse, -unterwelchen die protestantischen Stände in den Bund können auf-genommen werden, in dem Reversbriefe müssen bestimmt werden;denn wenn man sie ganz ausschließen würde, so könnte es alseine Erklärung des Religionskrieges ausgedeutet werden. Wennz. B. Basel begehrte, dem Bund beizutreten, so müßte dieserStand durch vernünftige Vorstellungen und Überredungen das